Unser BR-Vorsitzender wird für unbestimmte Zeit wegen Krankheit (liegt z.Zt. im künstlichen Koma) ausfallen.

Dafür kann/muss ein Ersatzmitglied für die Zeit "nachrücken", soweit ok.

Wir haben damals Listenwahl gehabt und das Ersatzmitglied steht auch auf der gleichen Liste wie der BR-V aber nicht an erster Stelle der Ersatzmitglieder.

Muss zwingend der Erste der Liste genommen werden, oder kann auch ein weiter hinten stehender genommen werden, der schon öfter zu Sitzungen eingeladen wurde, da er der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses ist?