Erstellt am 03.09.2013 um 13:19 Uhr von harvey
Hallo Gonzales,
das kommt darauf an um was es genau geht. Es wird sich nicht vermeiden lassen das du etwas präziser wirst.
Gruß
Erstellt am 03.09.2013 um 13:28 Uhr von Gonzales
Benachteiligung in der Gehaltsentwicklung in Funktion als Betriebsratsmitglied. Vorbereitung Einblick in die Bruttogehaltsliste §80 Abs.2 Satz 2.
Erstellt am 03.09.2013 um 13:41 Uhr von lurchi
Wozu da ein Beschluß? Aber kurzum. Was harvey meint ist, dass wenn es ihn als AN betrifft ist er ausgeschlossen. Wenn es ihn als BRM betrifft ist er dabei.
Viel Erfolg.
Erstellt am 03.09.2013 um 13:49 Uhr von Charlys
Das BRM ist nur bei entsprechenden Personellen Einzelmaßnahmen verhindert
Erstellt am 03.09.2013 um 15:12 Uhr von gironimo
Wenn es um die Benachteiligung seiner Person wegen seiner BR-Mitgliedschaft geht, handelt es sich doch um einen individuellen Anspruch. Da braucht das Gremium zunächst einmal gar nichts machen.
Der BR sollte einfach in Zuge seiner allgemeinen Aufgaben Einblick in die Listen nehmen und sich Notizen machen. Den kausalen Zusammenhang: "Wir wollen Einblick nehmen um zu sehen, ob der Kollege x benachteiligt wird", würde ich gegenüber dem Arbeitgeber so nicht äußern.
Erstellt am 03.09.2013 um 17:19 Uhr von Hoppel
@ gironimo
Dürfte ich darauf aufmerksam machen, dass nicht der BR in seiner Gesamtheit Einblick in Bruttolohn-/gehaltslisten nehmen darf.
In BR-Gremien mit Betriebsausschus steht diesem das Recht auf Einsichtnahme zu, in kleineren BR-Gremien entweder dem BRV oder einem anderen, vom BR bestimmten BRM zu.
@ gonzales
Es ist allerdings noch immer nicht verständlich, was denn beschlossen werden soll. Die Einsichtnahme in die Gehaltslisten? An dieser Abstimmung kann das BRM natürlich teilnehmen.