Wir sind ein neu gewählter Betriebsrat der für 180 Mitarbeiter zuständig ist. Hat der Vorsitzende Anspruch auf eine teilweise Freistellung oder greift hier das BetrVG das aussagt, dass es in dem Fall keine Freistellung gibt, da man dazu für mindestens 200 MA zuständig sein muss?
Das Problem ist, dass die Abteilung des Vorsitzenden nur aus 3 MA besteht die auch noch im Schichtdienst arbeiten und somit ohne Freistellung kaum eine fach- und sachgerechte BR-Arbeit möglich ist.
Die Geschäftsführung hat eine teilweise Freistellung (wir haben nach zwei Tagen pro Woche gefragt) abgelehnt!