Erstellt am 02.09.2013 um 21:36 Uhr von Guenerb
Stichpung Par. 87 BetrVG. Eine Aenderung der Entlohnung ist uns als Betriebsrat nicht mitgeteilt worden.
Erstellt am 03.09.2013 um 06:35 Uhr von Hoppel
@ Guenerb
Wenn der Kollege diese neue Position nur unter Vorbehalt angenommen hat, wird er sich doch vermutlich rechtlich beraten lassen (haben) und ggf. eine Änderungsschutzklage einreichen. Dann wird die Entscheidung eh an anderer Stelle getroffen.
Wenn aber diese neue Position in eine ggf. niedrigere Tarifgruppe einzugruppieren ist, könnt ihr als BR aber schlecht darauf hinwirken, dass die korrekte Eingruppierung nicht für diesen Kollegen gelten soll.
Wie in solchen Situationen vorzugehen ist, ist oftmals im TV geregelt. Schon mal nachgesehen?
Im Regelfall geht eine solche Situation mit einer Abschmelzung einher. Bedeutet, dass der Kollege Tariferhöhungen solange nicht mitmacht, bis sein Gehalt wieder im Tarifgefüge ist. Aber auch individualrechtliche Lösungen sind denkbar, z.B. außertarifliche Zulagen.
Als BR hättet ihr aber schon zum Zeitpunkt der Anhörung reagieren können. Die war ohne Mitteilung der beabsichtigten Eingruppierung unvollständig.
Das richtige Stichwort wäre demnach der § 99 BetrVG gewesen.
Aber wartet doch erstmal ab. Es ist Sache des Kollegen, sich ggf. an Euch zu wenden!
Erstellt am 03.09.2013 um 09:00 Uhr von gironimo
Ich würde zunächst einmal davon ausgehen, dass keine Umgruppierung vorgenommen werden soll.
Wurde der BR eigentlich auch zur Versetzung gehört?
Erstellt am 03.09.2013 um 10:25 Uhr von Guenerb
Ja der Kollege wurde gehoert. Jedoch nicht direkt. Unser BR steht der Geschaeftsleitung sehr nahe, dass die Information ueber die Geschaeftsleitung und dem BRV angehoert wurde. Es ging um sexuelle Belaestigung.