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Änderungskündigung eines Mitarbeiters

G
Guenerb
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Wir haben einer Änderungskündigung eines Mitarbeiters im Betriebsrat zugestimmt. (Sexuelle Belaestigung) Der mitarbeiter hat eine andere Position bekommen. Uns wurde keine Änderung in seiner Tarifgruppe mitgeteilt. Der Mitarbeiter hat dem auch unter Vorbejalt zugestimmt. In der Änderungskundigung haben wir von der Geschaeftsleitung keine Gehaltsaenderung mitgeteilt bekommen. Ich moechte mich dafuer einsetzen, dass der Mitarbeiter weiterhin die gleiche Bezahlung erhaelt. Der Mitarbeiter hat heute angefangen in seiner neuen Position, man wisse aber nicht in welche Gehaltsgruppe er eingeordnet wird, so die Geschaeftsleitung. In det Aenderungskundigung steht auch nichts davon, dass er einer anderen Tarifgruppe angehoert.

Koennt Ihr mir weiterhelfen ??

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Community-Antworten (4)

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Guenerb

02.09.2013 um 23:36 Uhr

Stichpung Par. 87 BetrVG. Eine Aenderung der Entlohnung ist uns als Betriebsrat nicht mitgeteilt worden.

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Hoppel

03.09.2013 um 08:35 Uhr

@ Guenerb

Wenn der Kollege diese neue Position nur unter Vorbehalt angenommen hat, wird er sich doch vermutlich rechtlich beraten lassen (haben) und ggf. eine Änderungsschutzklage einreichen. Dann wird die Entscheidung eh an anderer Stelle getroffen.

Wenn aber diese neue Position in eine ggf. niedrigere Tarifgruppe einzugruppieren ist, könnt ihr als BR aber schlecht darauf hinwirken, dass die korrekte Eingruppierung nicht für diesen Kollegen gelten soll.

Wie in solchen Situationen vorzugehen ist, ist oftmals im TV geregelt. Schon mal nachgesehen?

Im Regelfall geht eine solche Situation mit einer Abschmelzung einher. Bedeutet, dass der Kollege Tariferhöhungen solange nicht mitmacht, bis sein Gehalt wieder im Tarifgefüge ist. Aber auch individualrechtliche Lösungen sind denkbar, z.B. außertarifliche Zulagen.

Als BR hättet ihr aber schon zum Zeitpunkt der Anhörung reagieren können. Die war ohne Mitteilung der beabsichtigten Eingruppierung unvollständig. Das richtige Stichwort wäre demnach der § 99 BetrVG gewesen.

Aber wartet doch erstmal ab. Es ist Sache des Kollegen, sich ggf. an Euch zu wenden!

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gironimo

03.09.2013 um 11:00 Uhr

Ich würde zunächst einmal davon ausgehen, dass keine Umgruppierung vorgenommen werden soll.

Wurde der BR eigentlich auch zur Versetzung gehört?

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Guenerb

03.09.2013 um 12:25 Uhr

Ja der Kollege wurde gehoert. Jedoch nicht direkt. Unser BR steht der Geschaeftsleitung sehr nahe, dass die Information ueber die Geschaeftsleitung und dem BRV angehoert wurde. Es ging um sexuelle Belaestigung.

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