Kündigungsfristen
Hallo zusammen,
ein Kollege hat in seinem Arbeitsvertrag eine beidseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten ausgehandelt. Nun möchte mein Kollege das Arbeitsverhältnis kündigen. Ist diese Regelung mit 3 monatiger Kündigungsfrist rechtens??? Oder greift hier das "GÜNSTIGERPRINZIP"?? Im BGB hätte er ja nur eine 4-wöchige Kündigungsfrist! Wäre für Hilfe dankbar!
Community-Antworten (3)
02.09.2013 um 16:21 Uhr
@starsearcher Leider können AN & AG solche Kündigungsfristen aushandeln. Siehe mal im Arbeitsrechthandbuch von Hensche nach.
02.09.2013 um 16:45 Uhr
steht übrigens auch im BGB. Bestenfalls können da noch tarifliche Regelungen bestehen, wenn bei Euch einer gilt. Die meisten Tarife lassen aber auch eine längere Frist für beide Seiten zu.
Vielleicht kann der Kollege einen Aufhebungsvertrag aushandeln.
02.09.2013 um 17:32 Uhr
@ starsearcher
Tja, da hat der Kollege ja wirklich erfolgreich verhandelt ... ;-) Ich nehme an, dass der Kollege noch nicht allzu lange bei Euch beschäftigt ist, oder?
§ 622 Abs.6 BGB Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Das trifft hier ganz offensichtlich nicht zu, somit gilt die getroffene Vereinbarung.
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