Erstellt am 02.09.2013 um 14:21 Uhr von Lexipedia
@starsearcher
Leider können AN & AG solche Kündigungsfristen aushandeln. Siehe mal im Arbeitsrechthandbuch von Hensche nach.
Erstellt am 02.09.2013 um 14:45 Uhr von gironimo
steht übrigens auch im BGB. Bestenfalls können da noch tarifliche Regelungen bestehen, wenn bei Euch einer gilt. Die meisten Tarife lassen aber auch eine längere Frist für beide Seiten zu.
Vielleicht kann der Kollege einen Aufhebungsvertrag aushandeln.
Erstellt am 02.09.2013 um 15:32 Uhr von Hoppel
@ starsearcher
Tja, da hat der Kollege ja wirklich erfolgreich verhandelt ... ;-)
Ich nehme an, dass der Kollege noch nicht allzu lange bei Euch beschäftigt ist, oder?
§ 622 Abs.6 BGB
Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Das trifft hier ganz offensichtlich nicht zu, somit gilt die getroffene Vereinbarung.