Hallo zusammen,

ein Kollege hat in seinem Arbeitsvertrag eine beidseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten ausgehandelt. Nun möchte mein Kollege das Arbeitsverhältnis kündigen. Ist diese Regelung mit 3 monatiger Kündigungsfrist rechtens??? Oder greift hier das "GÜNSTIGERPRINZIP"?? Im BGB hätte er ja nur eine 4-wöchige Kündigungsfrist! Wäre für Hilfe dankbar!