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Kündigung

F
Fuzzi
Jan 2018 bearbeitet

Mitarbeiter erhält die Kündigung. Nach der Kündigung gab der Mitarbeiter sein GDB von 50 ab. Der Mitarabeiter ist also Schwerbehindert. Braucht der AG trotzdem die Zustimmung vom Integrationsamt? und muss die SBV informiert werden?

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Community-Antworten (5)

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ickederdicke

02.09.2013 um 15:19 Uhr

Zitat:"Will der schwerbehinderte Arbeitnehmer sich allerdings wirksam auf den besonderen Kündigungsschutz berufen, so muss er im Fall einer Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber/Dienstherrn innerhalb der Frist von 3 Wochen – dies entspricht der Frist der Kündigungsschutzklage – diese Schwerbehinderung offenbaren.

Beachtet er allerdings diese Frist nicht, kann er keinen Schutz mehr in Anspruch nehmen" Da er sich als SB mit GdB 50 geoutet hat sollte der AG nun SBV und IA mit ins Boot nehmen müssen.

Besser wäre es für alle Beteilgen gewesen, die Info wäre nach der Probezeit schon gekommen, da danach der besondere Kündigungsschutz greift UND der AG für ihn die ganze Zeit Geld für die Ausgleichsabgabe gespart hätte...

G
gironimo

02.09.2013 um 16:48 Uhr

ickederdicke

wie kommst Du auf Probezeit? Und hast Du noch eine Quelle für Dein Zitat?

I
ickederdicke

02.09.2013 um 17:36 Uhr

gironimo,

hier hatte sich der AN erst nach der Kündigung als SB geoutet, nach neuesten Gerichtsurteilen - es ging dabei um eine Sozialauswahl, wo sich ein AN zu spät outete - wird es z.Zt. so gesehen: ich kann eine SB zwar weiterhin verschweigen wie eine Schwangerschaft, nur muss ich auf direkte Nachfrage des AG´s, der ein berechtigtes Interesse hat seine SB Qoute zu erfüllen und die Ausgleichszahlung ans IA zu minmieren dazu bekennen und eine SB offenlegen. Und gerade wenn ich absehen kann, das es ums Ganze geht, dann sollte ein SB MA sich schon aus Eigenschutz rechtzeitig outen..

In der generellen Probezeit bei Neueinstellung hat auch ein SB MA keinen besonderen KDg.Schutz, danach aber den des SBG IX und d.h. KD nur mit Beteiligung SBV und Integrationsamt. Themen der SB und SBV könnt ihr auf schwbv.de lesen, dies ist ein Forum explizit für Schwerbehindertenvertretungen.

H
Hoppel

02.09.2013 um 17:37 Uhr

@ Fuzzi

Hier steht alles Wichtige drin: BAG, Urteil vom 16. 2. 2012 - 6 AZR 553/10

F
Fuzzi

03.09.2013 um 08:40 Uhr

super Danke, war eine grosse Hilfe.

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