Erstellt am 02.09.2013 um 14:56 Uhr von gironimo
Hier gilt die Mitbestimmung des BR. (Du bist doch BR?)
Wenn es bei Euch schon so etwas gibt wie "Muttischichten", liegt es an Euch auch Regeln für die Schichtplangestaltung (§ 87 BetrVG) durchzusetzen.
Macht von Eurem Initiativrecht gebrauch und arbeitet eine Vereinbarung aus, die bei den Schichtplangestaltungen auch das Thema "Muttischichten" berücksichtigt. Und dann ab in die Verhandlungen.
Übrigens: Das BetrVG verpflichtet den AG (und natürlich auch den BR) die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Ein Argument für Euch.
Erstellt am 02.09.2013 um 18:26 Uhr von Hoppel
Wenn die "Mutti-Regelung" besagt, dass Mütter Anspruch darauf haben von Spät- auf Frühschichtwechsel zu können, verstehe ich den Zusammenhang "Unser AG stellt sich quer und zwingt die Muttis in den Samstag." nicht.
Wo bzw. wie ist der Anspruch auf "Muttischichten" überhaupt geregelt? Gibt es dazu eine BV? Gibt es überhaupt einen BR?