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Zurück aus Elternzeit

T
Timbuktu
Jan 2018 bearbeitet

Zurück aus Elternzeit. Viele junge Mütter kommen zurück und wollen aus ihren alten Spätschichtverträgen raus und in die bei uns geltenden sogenannten Muttischichten von 8-15 Uhr hinein. Unser AG stellt sich quer und zwingt die Muttis in den Samstag. Gelten hier nicht uU die Härtefallregeln?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

02.09.2013 um 16:56 Uhr

Hier gilt die Mitbestimmung des BR. (Du bist doch BR?)

Wenn es bei Euch schon so etwas gibt wie "Muttischichten", liegt es an Euch auch Regeln für die Schichtplangestaltung (§ 87 BetrVG) durchzusetzen.

Macht von Eurem Initiativrecht gebrauch und arbeitet eine Vereinbarung aus, die bei den Schichtplangestaltungen auch das Thema "Muttischichten" berücksichtigt. Und dann ab in die Verhandlungen.

Übrigens: Das BetrVG verpflichtet den AG (und natürlich auch den BR) die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Ein Argument für Euch.

H
Hoppel

02.09.2013 um 20:26 Uhr

Wenn die "Mutti-Regelung" besagt, dass Mütter Anspruch darauf haben von Spät- auf Frühschichtwechsel zu können, verstehe ich den Zusammenhang "Unser AG stellt sich quer und zwingt die Muttis in den Samstag." nicht.

Wo bzw. wie ist der Anspruch auf "Muttischichten" überhaupt geregelt? Gibt es dazu eine BV? Gibt es überhaupt einen BR?

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