Wahlvorstand Rolle der Betriebsleitung?
Wir haben bald unsere Betriebsversammlung um den Wahlvorstand für die Betriebsratswahl zu wählen. Ist es erlaubt das auch die leitenden Angestellten ( Werksleiter und Operative Leitung ) sich hier zur Wahlstellen und / oder an der Abstimmung teilnehmen.
Zusatz nach der Antwort von Alter Hase:
Es geht um die Wahl zum Wahlvorstand. Nicht um die eigentliche Wahl in den Betriebsrat. Nur falls das ein Unterschied macht. Die Frage war etwas ungenau vormuliert. Sorry
Community-Antworten (5)
01.09.2013 um 17:39 Uhr
@ Onkel
EINDEUTIG könnte Deine Frage nur mit einen "Nein" beantwortet werden, wenn sicher wäre, dass es sich bei "Werksleiter und "Operative Leitung" tatsächlich um leitende Angestellte im Sinne des BetrVG handelt.
Eine solche Einschätzung ist aber oftmals schwierig, da längst nicht jeder MA mit Leitungsfunktion auch der Definition eines ltd. Angestellten entspricht. Davon gibt es in der Praxis weitaus weniger, als man meint.
Siehe einmal diese Seite: http://www.dac.de/aktuelles-recht-Arbeitsrecht-703.html
Bezogen auf die Wahl eines WV oder die Wahl eines BR macht das aber keinen Unterschied. Echte ltd. Angestellte i.S.d. BetrVG sind KEINE Arbeitnehmer und haben keinerlei Rechte, was die Wahl eines WV/BR betrifft.
01.09.2013 um 15:35 Uhr
@Onkel
Eindeutig, NEIN
Schau die einmal den § 5 BetrVG an.
01.09.2013 um 17:31 Uhr
Bei den aufgeführten Beispielen muss man erst einmal prüfen, ob diese lt. BetrVG überhaupt leitende Ang sind? Denn dieses ist nicht zwingend so.
02.09.2013 um 09:13 Uhr
"Leitende Angestellte i.S.d. BetrVG sind KEINE Arbeitnehmer" ist nicht richtig. Ins Gesetz schauen, nicht in irgend einen (Internet-) Kommentar, nicht interpretieren! Ich kann's nicht oft genug wiederholen.
Wohl ist aber richtig, dass der umgangssprachliche Begriff des leitenden Angestellten und der betriebsverfassungsrechtliche verschieden sein können und oft auch sind. Da ist Vorsicht angezeigt.
So, und jetzt etwas Spekulation, angekündigtermaßen: Ein Werksleiter und ein Operativer Leiter sind wahrscheinlich beide "echte" (wie Hoppel es so nett ausdrückt) leitende Angestellte. Unbeschadet dessen bleiben sie natürlich Arbeitnehmer.
02.09.2013 um 18:07 Uhr
@ Hartmut
Du ahnst vermutlich nicht, wie glücklich Du Dich schätzen darfst, dass das www zwischen uns liegt. Sonst würde ich alles dransetzen, dass Du im Höchstfall nur noch Satzzeichen als Antwort eintippen kannst.
Es ist nicht schlimm, wenig bis nichts zu wissen. Aber dann auch noch den Spruch "Ins Gesetz schauen, nicht in irgend einen (Internet-) Kommentar, nicht interpretieren! Ich kann"s nicht oft genug wiederholen." abzulassen, ist schon ziemlich dreist.
Meine Aussage "Leitende Angestellte i.S.d. BetrVG sind KEINE Arbeitnehmer" bezieht sich KLAR erkennbar auf das BetrVG. Und im BetrVG haben "echte" lt. Angestellte nunmal KEINEN AN-Status.
Ich stelle zum wiederholten Male fest, dass auch diese Deine Antwort in keinster Weise zur Klärung einer Frage beigetragen hat.
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