Ein Multiplexkino will zum Veranstaltungskaufmann ausbilden. Das Kino gliedert sich im operativen (Verkauf & Projektion) sowie Verwaltungsbereich (Betriebsleitung). Eine "Einarbeitung" in die Betriebsleitung dauert maximal 2 Wochen und benötigt keine besonderen Fähigkeiten.

Als Betriebsrat, der noch nie mit Auszubildenden gearbeitet hat, gibt es nun ein paar Fragen:

* Der Auszubildende soll Weisungsbefugnis gegenüber allen Mitarbeitern des operativen Bereiches erhalten. Ist dieses zulässig?
* Außerdem soll der Azubi "auch mal" alleine (und damit wirklich ohne einen anderen Kollegen aus dem Verwaltungsbereich) Schichten in der Betriebsleitung übernehmen
* Wer darf überhaupt ausbilden, denn die Kollegen in dem Verwaltungsbereich haben keine abgeschlossene Ausbildung - laut "Konzept" soll aber jeder dieser Kollegen den Azubi "ausbilden"

Vielen Dank schon mal für die ersten Antworten!