Auszubildene & Betriebsrat - Wer darf überhaupt ausbilden?
Ein Multiplexkino will zum Veranstaltungskaufmann ausbilden. Das Kino gliedert sich im operativen (Verkauf & Projektion) sowie Verwaltungsbereich (Betriebsleitung). Eine "Einarbeitung" in die Betriebsleitung dauert maximal 2 Wochen und benötigt keine besonderen Fähigkeiten.
Als Betriebsrat, der noch nie mit Auszubildenden gearbeitet hat, gibt es nun ein paar Fragen:
- Der Auszubildende soll Weisungsbefugnis gegenüber allen Mitarbeitern des operativen Bereiches erhalten. Ist dieses zulässig?
- Außerdem soll der Azubi "auch mal" alleine (und damit wirklich ohne einen anderen Kollegen aus dem Verwaltungsbereich) Schichten in der Betriebsleitung übernehmen
- Wer darf überhaupt ausbilden, denn die Kollegen in dem Verwaltungsbereich haben keine abgeschlossene Ausbildung - laut "Konzept" soll aber jeder dieser Kollegen den Azubi "ausbilden"
Vielen Dank schon mal für die ersten Antworten!
Community-Antworten (2)
20.07.2008 um 11:49 Uhr
@tatlanig, Guten Morgen! Ein Anruf bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) könnte Klarheit bringen.....
20.07.2008 um 11:49 Uhr
@tatlanig,
- Da für den jeweiligen Ausbildungsberuf eine Ausbildungsordnung erlassen wird, würde ich mir diese mal vorlegen lassen. Die Ausbildung muss nach den Regelungen der Ausbildungsordnung erfolgen sieh § 4 Abs. 2 BBiG und § 25 Abs. 2 HwO.
- Der Betriebsrat kann der Bestellung von Ausbildern widersprechen oder ihre Abberufung verlangen, wenn die beauftragte Person die persönliche oder fachliche, insbesondere die berufs- und arbeitspädagogische Eignung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes nicht besitzt oder ihre Aufgaben vernachlässigt (§ 98 Abs. 2 BetrVG).
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