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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auszubildene & Betriebsrat - Wer darf überhaupt ausbilden?

T
tatlanig
Nov 2016 bearbeitet

Ein Multiplexkino will zum Veranstaltungskaufmann ausbilden. Das Kino gliedert sich im operativen (Verkauf & Projektion) sowie Verwaltungsbereich (Betriebsleitung). Eine "Einarbeitung" in die Betriebsleitung dauert maximal 2 Wochen und benötigt keine besonderen Fähigkeiten.

Als Betriebsrat, der noch nie mit Auszubildenden gearbeitet hat, gibt es nun ein paar Fragen:

  • Der Auszubildende soll Weisungsbefugnis gegenüber allen Mitarbeitern des operativen Bereiches erhalten. Ist dieses zulässig?
  • Außerdem soll der Azubi "auch mal" alleine (und damit wirklich ohne einen anderen Kollegen aus dem Verwaltungsbereich) Schichten in der Betriebsleitung übernehmen
  • Wer darf überhaupt ausbilden, denn die Kollegen in dem Verwaltungsbereich haben keine abgeschlossene Ausbildung - laut "Konzept" soll aber jeder dieser Kollegen den Azubi "ausbilden"

Vielen Dank schon mal für die ersten Antworten!

8.05402

Community-Antworten (2)

P
pirat

20.07.2008 um 11:49 Uhr

@tatlanig, Guten Morgen! Ein Anruf bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) könnte Klarheit bringen.....

R
ridgeback

20.07.2008 um 11:49 Uhr

@tatlanig,

  1. Da für den jeweiligen Ausbildungsberuf eine Ausbildungsordnung erlassen wird, würde ich mir diese mal vorlegen lassen. Die Ausbildung muss nach den Regelungen der Ausbildungsordnung erfolgen sieh § 4 Abs. 2 BBiG und § 25 Abs. 2 HwO.
  2. Der Betriebsrat kann der Bestellung von Ausbildern widersprechen oder ihre Abberufung verlangen, wenn die beauftragte Person die persönliche oder fachliche, insbesondere die berufs- und arbeitspädagogische Eignung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes nicht besitzt oder ihre Aufgaben vernachlässigt (§ 98 Abs. 2 BetrVG).

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