Hallo liebe Leute,

eine Kollegin möchte in eine andere Abteilung versetzt werden. Stellenausschreibung gab es nicht, aber ArbG würde dies nach Zustimmung durch den BR so machen. Hat man der MA auch gesagt, sobald eine Stelle frei würde bekäme sie die. Nun ist die Kollegin länger krank und diese freie Stelle muß besetzt werden. Hat sie trotz Erkrankung ein Recht darauf oder kann der ArbG sagen- nö, wir haben jemand Anderen?

Danke