Arbeitsauftrag
hallo zusammen: ein Mitarbeiter einer Brandschutzfirma wird vom Chef von Gelsenkirchen nach Stuttgard im Firmen eigenen Werkstattwagen zur Baustelle Geschickt.Ist die Anreise zur Baustelle Vergütungsfrei oder wird die Anreise zur Baustelle als Arbeitszeit gewertet und muss als Arbeitszeit bezahlt werden?
Community-Antworten (1)
29.08.2013 um 19:27 Uhr
Zunächst einmal ja - er fährt ja den Dienstwagen und im Auftrag des Chefs.
Es gibt noch Feinheiten zu beachten. Aber ich gehe zunächst davon aus, dass der Kollege den Firmenwagen vom Hof geholt hat und nach Stuttgart losgefahren ist.
Gehört es ansonsten nicht zu seinen Aufgaben, so große Strecken zu fahren?
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