BR arbeitet in einer fremdfirma
Hallo ein BR von uns hat einen Arbeitsauftrag in einer fremd-Fa. in ca 15 km Entfernung erhalten. Frage wie lange darf er da arbeiten ohne seine Zugehörigkeit zum BR zu verlieren ? Er arbeitet da zu 50 % für uns und den Rest für die andere Fa. Die voraussichtliche Dauer ist 12 Monate
Community-Antworten (11)
30.01.2020 um 15:50 Uhr
Na er ist doch noch zu 50% bei Euch also kann er im Betriebsrat bleiben.
30.01.2020 um 15:54 Uhr
Nein der Arbeitsplatz ist zu 100% in der fremd-Fa. Er arbeitet da nur für uns
30.01.2020 um 16:10 Uhr
Hat er gekündigt und einen Arbeitsvertrag von der anderen Firma? Denke nicht, oder? Er ist wohl eher nur ausgeliehen, bzw. arbeitet er ja sogar noch 50% für Euch. Wenn die 12 Monate rum sind, wird er doch wieder bei Euch sein, oder? Sehe da so ad hoc keinen Grund, wieso er seine Zugehörigkeit zum BR verlieren sollte.
30.01.2020 um 16:11 Uhr
BetrVG: "§ 5:Arbeitnehmer
(1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten. "
Er ist hiernach weiterhin Kollege bei Euch!
30.01.2020 um 16:18 Uhr
unsere Bedenken sind die : Das ist eine fremd Fa in der er arbeitet und keine Niederlassung von uns, kann jemand der in einer andern Fa arbeitet bei uns im BR sein ?
30.01.2020 um 16:22 Uhr
Ein Außendienstler arbeitet auch ständig in Fremdfirmen. Wichtig ist halt, was genau da vereinbart ist. Wie gesagt, wenn er nach Ende der 12 Monate automatisch zurück bei Euch ist, die ganze Zeit von Euch bezahlt wird (bzw. die Fremdfirma Euch die Hälfte an Gehalt erstattet) und er sogar 50% der Zeit für Euch arbeitet, warum sollte er dann kein MA mehr von Euch sein? Aber das müsst Ihr ja viel besser wissen.
30.01.2020 um 16:49 Uhr
Hier steht aus Arbeitsrecht Hensche
BEISPIEL: Der Arbeitgeber unterhält mehrere Betriebe in Deutschland. Da ihn der Betriebsrat des Münchner Betriebs besonders oft und nachhaltig "ärgert" und sich dabei vor allem zwei Betriebsratsmitglieder hervortun, versetzt er diese beiden in seinen Frankfurter Betrieb. Da die Betroffenen verheiratet sind und schulpflichtige Kinder haben, kommt ein Ortswechsel für sie nicht wirklich in Betracht.
Wie dieses Beispiel zeigt, kann die Versetzung eines Betriebsratsmitglieds nicht nur an dem Arbeitsverhältnis der betroffenen Betriebsratsmitglieder sägen und damit an der arbeitsvertraglichen Grundlage des Engagements im Betriebsrat, sondern auch dann die personelle Zusammensetzung des Betriebsrats verändern, wenn das Arbeitsverhältnis des versetzten Betriebsratsmitglieds weiterhin besteht: Denn wenn hier im Beispiel die beiden versetzten Münchner Betriebsratsmitglieder nach Frankfurt gehen würden, wären sie dem dortigen Betrieb zuzuordnen und würden daher aus dem Münchner Betriebsrat ausscheiden, d.h. sie würden ihr Amt als Betriebsrat verlieren.
Wichtig der letzte Satz und das ist noch ein eigener Betrieb, bei unseren fall ist das ein fremder Betrieb
30.01.2020 um 17:14 Uhr
Chrsitax, ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nicht in einen fremden Betrieb "versetzen".
Euer Kollege ist nach wie vor bei Euch beschäftigt? Erhält also seinen Lohn von Eurem Arbeitgeber? Dann wird er höchstvermutlich auch noch Eurem Betrieb angehören.
30.01.2020 um 17:18 Uhr
Chrsitax, ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nicht in einen fremden Betrieb "versetzen". der Mitarbeiter arbeitet aber schon da , ich denke er braucht dafür einen neuen Arbeitsvertrag und ist dann raus aus dem BR, das geht jetzt schon 13 Tage so. Der Mitarbeiter möchte auch da Arbeiten. Aber so geht das doch nicht.
30.01.2020 um 18:20 Uhr
Christax, sorry, aber Du hast bisher keinerlei BR-Schulungen?
30.01.2020 um 18:32 Uhr
"ich denke er braucht dafür einen neuen Arbeitsvertrag"
Denken ist schlecht ... Wissen ist gut! Wenn der AN dort auch arbeiten möchte, dann sollte er Dir sagen können, ob er jetzt den AG wechselt / gewechselt hat.
Was sagen denn die anderen im BR so, bzw. bist Du selbst überhaupt BRM?
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