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BR arbeitet in einer fremdfirma

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Christax
Jan 2020 bearbeitet

Hallo ein BR von uns hat einen Arbeitsauftrag in einer fremd-Fa. in ca 15 km Entfernung erhalten. Frage wie lange darf er da arbeiten ohne seine Zugehörigkeit zum BR zu verlieren ? Er arbeitet da zu 50 % für uns und den Rest für die andere Fa. Die voraussichtliche Dauer ist 12 Monate

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Community-Antworten (11)

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Moreno

30.01.2020 um 15:50 Uhr

Na er ist doch noch zu 50% bei Euch also kann er im Betriebsrat bleiben.

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Christax

30.01.2020 um 15:54 Uhr

Nein der Arbeitsplatz ist zu 100% in der fremd-Fa. Er arbeitet da nur für uns

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celestro

30.01.2020 um 16:10 Uhr

Hat er gekündigt und einen Arbeitsvertrag von der anderen Firma? Denke nicht, oder? Er ist wohl eher nur ausgeliehen, bzw. arbeitet er ja sogar noch 50% für Euch. Wenn die 12 Monate rum sind, wird er doch wieder bei Euch sein, oder? Sehe da so ad hoc keinen Grund, wieso er seine Zugehörigkeit zum BR verlieren sollte.

M
Matze

30.01.2020 um 16:11 Uhr

BetrVG: "§ 5:Arbeitnehmer

(1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten. "

Er ist hiernach weiterhin Kollege bei Euch!

C
Christax

30.01.2020 um 16:18 Uhr

unsere Bedenken sind die : Das ist eine fremd Fa in der er arbeitet und keine Niederlassung von uns, kann jemand der in einer andern Fa arbeitet bei uns im BR sein ?

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celestro

30.01.2020 um 16:22 Uhr

Ein Außendienstler arbeitet auch ständig in Fremdfirmen. Wichtig ist halt, was genau da vereinbart ist. Wie gesagt, wenn er nach Ende der 12 Monate automatisch zurück bei Euch ist, die ganze Zeit von Euch bezahlt wird (bzw. die Fremdfirma Euch die Hälfte an Gehalt erstattet) und er sogar 50% der Zeit für Euch arbeitet, warum sollte er dann kein MA mehr von Euch sein? Aber das müsst Ihr ja viel besser wissen.

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Christax

30.01.2020 um 16:49 Uhr

Hier steht aus Arbeitsrecht Hensche

BEISPIEL: Der Ar­beit­ge­ber un­terhält meh­re­re Be­trie­be in Deutsch­land. Da ihn der Be­triebs­rat des Münch­ner Be­triebs be­son­ders oft und nach­hal­tig "ärgert" und sich da­bei vor al­lem zwei Be­triebs­rats­mit­glie­der her­vor­tun, ver­setzt er die­se bei­den in sei­nen Frank­fur­ter Be­trieb. Da die Be­trof­fe­nen ver­hei­ra­tet sind und schul­pflich­ti­ge Kin­der ha­ben, kommt ein Orts­wech­sel für sie nicht wirk­lich in Be­tracht.

Wie die­ses Bei­spiel zeigt, kann die Ver­set­zung ei­nes Be­triebs­rats­mit­glieds nicht nur an dem Ar­beits­verhält­nis der be­trof­fe­nen Be­triebs­rats­mit­glie­der sägen und da­mit an der ar­beits­ver­trag­li­chen Grund­la­ge des En­ga­ge­ments im Be­triebs­rat, son­dern auch dann die per­so­nel­le Zu­sam­men­set­zung des Be­triebs­rats verändern, wenn das Ar­beits­verhält­nis des ver­setz­ten Be­triebs­rats­mit­glieds wei­ter­hin be­steht: Denn wenn hier im Bei­spiel die bei­den ver­setz­ten Münch­ner Be­triebs­rats­mit­glie­der nach Frank­furt ge­hen würden, wären sie dem dor­ti­gen Be­trieb zu­zu­ord­nen und würden da­her aus dem Münch­ner Be­triebs­rat aus­schei­den, d.h. sie würden ihr Amt als Be­triebs­rat ver­lie­ren.

Wichtig der letzte Satz und das ist noch ein eigener Betrieb, bei unseren fall ist das ein fremder Betrieb

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Pjöööng

30.01.2020 um 17:14 Uhr

Chrsitax, ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nicht in einen fremden Betrieb "versetzen".

Euer Kollege ist nach wie vor bei Euch beschäftigt? Erhält also seinen Lohn von Eurem Arbeitgeber? Dann wird er höchstvermutlich auch noch Eurem Betrieb angehören.

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Christax

30.01.2020 um 17:18 Uhr

Chrsitax, ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nicht in einen fremden Betrieb "versetzen". der Mitarbeiter arbeitet aber schon da , ich denke er braucht dafür einen neuen Arbeitsvertrag und ist dann raus aus dem BR, das geht jetzt schon 13 Tage so. Der Mitarbeiter möchte auch da Arbeiten. Aber so geht das doch nicht.

P
Pjöööng

30.01.2020 um 18:20 Uhr

Christax, sorry, aber Du hast bisher keinerlei BR-Schulungen?

C
celestro

30.01.2020 um 18:32 Uhr

"ich denke er braucht dafür einen neuen Arbeitsvertrag"

Denken ist schlecht ... Wissen ist gut! Wenn der AN dort auch arbeiten möchte, dann sollte er Dir sagen können, ob er jetzt den AG wechselt / gewechselt hat.

Was sagen denn die anderen im BR so, bzw. bist Du selbst überhaupt BRM?

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