Wie sieht es ín dieser Situation mit dem Freizeitausgleich aus? Gibt es hierzu spezielle Gesetzesvorgaben? Oder - wie handhaben das andere Zustellbetriebe?
Meine zweite Frage lautet:
Kann ein BR-Mitglied für die Vorbereitung einer BR-Sitzung Freizeitausgleich verlangen, wenn es nicht Vorsitzender des BR ist, und auch keinen Arbeitsauftrag hat? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
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