Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte BR-Mitglieder?
Hallo, wir sind ein Zeitungszustellbetrieb mit ca. 45 Mitarbeitern. Jeder Arbeitnehmer arbeitet im Durchschnitt max. 3 Std. täglich. Unsere BR-Arbeit können wir nur außerhalb der Arbeitszeiten durchführen, da die normale Arbeitszeit zwischen 2 Uhr und 6 Uhr morgens liegt. Wie sieht es ín dieser Situation mit dem Freizeitausgleich aus? Gibt es hierzu spezielle Gesetzesvorgaben? Oder - wie handhaben das andere Zustellbetriebe? Meine zweite Frage lautet: Kann ein BR-Mitglied für die Vorbereitung einer BR-Sitzung Freizeitausgleich verlangen, wenn es nicht Vorsitzender des BR ist, und auch keinen Arbeitsauftrag hat? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Community-Antworten (1)
13.10.2006 um 10:07 Uhr
Hallo idakaren, da trifft der § 37 Abs. 3 zu. Lese auch die Kommentare von Däubler ab Rn 55 dazu. Zur zweiten Frage trifft auch dieser § 37 Abs. 3 zu.
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