Hallo, wir sind ein Zeitungszustellbetrieb mit ca. 45 Mitarbeitern. Jeder Arbeitnehmer arbeitet im Durchschnitt max. 3 Std. täglich. Unsere BR-Arbeit können wir nur außerhalb der Arbeitszeiten durchführen, da die normale Arbeitszeit zwischen 2 Uhr und 6 Uhr morgens liegt.
Wie sieht es ín dieser Situation mit dem Freizeitausgleich aus? Gibt es hierzu spezielle Gesetzesvorgaben? Oder - wie handhaben das andere Zustellbetriebe?
Meine zweite Frage lautet:
Kann ein BR-Mitglied für die Vorbereitung einer BR-Sitzung Freizeitausgleich verlangen, wenn es nicht Vorsitzender des BR ist, und auch keinen Arbeitsauftrag hat? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.