Hallo zusammen,

unser Betrieb ist vor kurzem im Zwei rechtlich selbständige Betriebe mit unterschiedlichen Gesellschaftern (verkauf durch die Altgesellschafter) gespalten worden.

Vor der Spaltung hatten wir einen WA, da der bisherige Betrieb etwa 130 wahlberechtigte Arbeitnehmer hatte.

Nach der Spaltung sind es nur noch ca. 75 wahlberechtigte Arbeitnehmer.

Die Frage die wir uns nun stellen: Löst sich dadurch der WA automatisch mit auf, weil die nötige Arbeitnehmeranzahl von 100 nicht mehr vorhanden ist?