Hallo,

In unserem Unternehmen steht eine Spaltung einzelner Niederlassungen auf einen neuen Rechtsträger an.

Da wir einen Gesamtbetriebsrat haben stellt sich die Frage, wer Zuständig für die Einhaltung der Monatsfrist bzw. für die Zustimmung zum Spaltungsvertrag ist.

Der GBR (in Person des Vorsitzenden) oder die Betriebsräte der betroffenen Niederlassungen (ebenfalls in Person deren Vorsitzender)?

Des Weiteren ist von Interesse, ob es einen Betriebsrats-/Gesamtbetriebsratsbeschluss benötigt damit die entsprechenden Vorsitzenden unterschreiben dürfen.

Können solche Beschlüsse theoretisch auch im Umlaufverfahren erfolgen, oder müssen für die einzelnen Beschlüsse die jeweiligen Mitglieder physiach zusammen an einem Ort sein?

Vielen Dank für die Mühen
Alex