Hier die Frage: Ein nicht freigestelltes BR Mitglied soll zeitweise ( 2 Mon. ) von seinem bisherigen Arbeitsplatz in die Personalabteilung ( zur Einarbeitung und Unterstützung ) "abgestellt" werden.
Spätere Übernahme in die Personalabteilung möglich.
Handelt es sich um eine Versetzung im Sinne des BetrVG §99?
Was ist mit dem Mandat im BR?
na klar - wenn die Bedingungen der Versetzung aus dem § 95 Abs. 3 BetrVG erfüllt sind.
Spätere Übernahme möglich, wäre mir zu pauschal. Wenn Du wirklich daran Interesse hast, würde ich nach den Beurteilungsgrundsätzen fragen, die über ja oder nein entscheiden.