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Abstellung oder Versetzung?

G
GloriaGay
Nov 2016 bearbeitet

Hier die Frage: Ein nicht freigestelltes BR Mitglied soll zeitweise ( 2 Mon. ) von seinem bisherigen Arbeitsplatz in die Personalabteilung ( zur Einarbeitung und Unterstützung ) "abgestellt" werden. Spätere Übernahme in die Personalabteilung möglich.

Handelt es sich um eine Versetzung im Sinne des BetrVG §99? Was ist mit dem Mandat im BR?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

28.08.2013 um 13:18 Uhr

na klar - wenn die Bedingungen der Versetzung aus dem § 95 Abs. 3 BetrVG erfüllt sind.

Spätere Übernahme möglich, wäre mir zu pauschal. Wenn Du wirklich daran Interesse hast, würde ich nach den Beurteilungsgrundsätzen fragen, die über ja oder nein entscheiden.

C
Charlys

28.08.2013 um 13:49 Uhr

Was soll mit dem Mandat sein? Es besteht weiter.

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