Abstellung oder Versetzung?
Hier die Frage: Ein nicht freigestelltes BR Mitglied soll zeitweise ( 2 Mon. ) von seinem bisherigen Arbeitsplatz in die Personalabteilung ( zur Einarbeitung und Unterstützung ) "abgestellt" werden. Spätere Übernahme in die Personalabteilung möglich.
Handelt es sich um eine Versetzung im Sinne des BetrVG §99? Was ist mit dem Mandat im BR?
Community-Antworten (2)
28.08.2013 um 13:18 Uhr
na klar - wenn die Bedingungen der Versetzung aus dem § 95 Abs. 3 BetrVG erfüllt sind.
Spätere Übernahme möglich, wäre mir zu pauschal. Wenn Du wirklich daran Interesse hast, würde ich nach den Beurteilungsgrundsätzen fragen, die über ja oder nein entscheiden.
28.08.2013 um 13:49 Uhr
Was soll mit dem Mandat sein? Es besteht weiter.
Verwandte Themen
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Arbeitszeitänderung / Versetzung BR- Mitglied
ÄlterHallo , ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet bzw. eine Enschätzung der Lage. Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzah
Versetzung
ÄlterHallo nochmals, ein weiterer Fall: Ein AN wurde nach Zustimmung des BR im März versetzt (Versetzung von Kantine Stadt X (=Wohnort des AN) in Kantine Stadt Y, Entf. 20 km einfach). Der AN allerdings
Schwerbehinderten-Vertretung - Versetzung ohne Information an SchwerbVert
ÄlterHallo, zum wiederholten Male ist es jetzt passiert, dass bei einer Versetzung die Schwerbehinderten-Vertretung nicht informiert wurde. Bei einer Versetung wurde die Information innerhalb der 7-Tage-
Versetzung eines Beamten
ÄlterHallo und guten Abend, wir haben einen Fall eines Beamter wegen einer Versetzung eines Schwerbehinderten im Unternehmen. Der MA soll von Unternehmen A nach Unternehmen B versetzt werden und das zie