Erstellt am 27.08.2013 um 14:13 Uhr von Pjöööng
Es gbit keinen "alten" oder "neuen" GBR. Der GBR ist ein ständiges Gremium.
Jeder BR entsendet sein(e) GBR-Mitglied(er) in den GBR.
Scheidet ein Funktionsträger des GBR aus dem GBR aus, so ist diese Funktion neu zu wählen.
Da mit dem Ablauf der Amtszeit des entsendenden BRs die Zugehörigkeit zum GBR endet, sind die Funktionsträger jeweils nach der Wahl im entsendenden BR erneut zu wählen, auch wenn sie weiterhin dem GBR angehören.
Erstellt am 27.08.2013 um 15:18 Uhr von gironimo
auch im GBR läuft nichts automatisch. Scheidet der GBR-Vorsitzende aus, weil er z.B. nicht mehr in den BR gewählt wurde, ist nicht automatisch der stellv. GBRV Vorsitzender. Der Punkt gehört auf die Tagesordnung und es muss gewählt werden.
§ 26 BetrVG gilt entsprechend.
Erstellt am 27.08.2013 um 16:09 Uhr von Charlys
maxel, bei unterschiedlichen örtlichen Wahlterminen, gehören dann BRM des alten BR und BRM der neugewählten BR dem GBR zeitweise an.