Hallo,

bin seit 01.07.2013 als ordentliches Betriebsratsmitglied nachgerückt und war nun zur ersten Schulung Betr.Verf.Gesetz I .

Vorgesetzter macht grundsätzlich Probleme wegen Freistellung zur Betriebratsarbeit,
betriebliche Belange gingen erstmal vor und weitere Schulungsmaßnahmen wären wohl auch nicht nötig, da im März nächsten Jahres sowieso neugewählt würde.

Mein Hinweis auf rechtlichen Anspruch durch das Betr.Verf.Ges. wurde ignoriert mit den Worten ich solle nicht auf den Paragraphen rumreiten.

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.