Jahrelang (4 Jahre) wurde auf einer Art Loggia von den MA geraucht, AG hat dies toleriert. MA brauchten nicht "auszustechen". Nun hat ein Mieter die Hausordnung "entdeckt", in der das Rauchen auf der Loggia untersagt ist. Die MA müssen nun zum Rauchen das Haus verlassen.
Der AG hat dies zum Anlass genommen, dass nun die "Raucherpausen" "gestochen" werden müssen. Der BR sagt nein, hier ist eine BÜ entstanden, eine Art Gewohnheitsrecht. Wie seht Ihr die Angelegenheit??