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Nach Rückkehr aus Krankheit Arbeitsplatz an anderen Kollegen gegeben

A
Andreaschmidt
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin seit 13 Jahren BR-Mitglied und seit 23 Jahren in der Firma. Seit 14 Jahren bin ich ununterbrochen im Versand als kaufmännische Angestellte beschäftigt.

Nach krankheitsbedingtem Ausfall (3 Monate) und erfolgreicher Wiedereingliederung bin ich nun wieder arbeitsfähig.

Meine Arbeit soll jetzt ein anderer Kollege machen, welcher auch meine Vertretung bei Urlaub/Krankheit gemacht hat.

Mir hat man bisher alle Aufgaben entzogen.

Der BR fordert jetzt die Geschäftsleitung auf, mir meinen Arbeitsplatz wieder zur Verfügung zu stellen.

Wenn das nicht funktioniert, hilft wohl nur eine Unterlassungsklage.

Wer kann mir noch gute Tipps für eine weitere Vorgehensweise geben?

2.16105

Community-Antworten (5)

G
gironimo Akzeptiert

23.08.2013 um 12:34 Uhr

Der einzige gute Rat wäre, dass Du einen guten Fachanwalt beauftragst. Mit dem wäre zu klären, ob Du nur über die Schiene des Arbeitsvertrages (Art der Tätigkeiten usw.) oder auch über die Benachteiligung wegen des BR-Amtes vorgehen solltest.

Das kann man aus der Ferne so nicht beurteilen.

Außerdem wäre ja zu prüfen, ob eine Versetzung stattfindet. Dazu müsste man natürlich wissen, was Du nun machen sollst.

R
Rattle

23.08.2013 um 10:54 Uhr

Hallo,

Wer kann mir noch gute Tipps für eine weitere Vorgehensweise geben?

Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an, was steht drin................

Nachtrag: §37 Abs.2 BetrVG

MFG

A
AlterMann

23.08.2013 um 14:58 Uhr

Wenn Du nicht mehr das machen sollst, was Du bisher gemacht hast, und das auch nicht mehr dort, wo Du vorher gearbeitet hast, dann ist das m.E. schon eine Versetzung. Also könnte der BR doch mal freundllich und unverbindlich ;-) fragen, wo denn das Zustimmungsersuchen für die Versetzung bleibt... Das bringt den AG jedenfalls schon mal in die Defensive und nebenbei die Gewissheit, dass sich da ein BR kreativ und wach vor eine Kollegin stellt.

I
ickederdicke

26.08.2013 um 09:47 Uhr

Nach erfolgreicher Wiedereingliederung schreibst du....sollte diese nicht immer auf dem vorher bestehenden Arbeitsplatz stattfinden? Entzug aller Aufgaben, da kommt mir das Böse "M" Wort hoch..........

N
Nubbel

26.08.2013 um 10:15 Uhr

auf welchem arbeitsplatz hat die wiedereingliederung stattgefunden?

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