Erstellt am 23.08.2013 um 08:54 Uhr von Rattle
Hallo,
Wer kann mir noch gute Tipps für eine weitere Vorgehensweise geben?
Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an, was steht drin................
Nachtrag: §37 Abs.2 BetrVG
MFG
Erstellt am 23.08.2013 um 10:34 Uhr von gironimo
Der einzige gute Rat wäre, dass Du einen guten Fachanwalt beauftragst. Mit dem wäre zu klären, ob Du nur über die Schiene des Arbeitsvertrages (Art der Tätigkeiten usw.) oder auch über die Benachteiligung wegen des BR-Amtes vorgehen solltest.
Das kann man aus der Ferne so nicht beurteilen.
Außerdem wäre ja zu prüfen, ob eine Versetzung stattfindet. Dazu müsste man natürlich wissen, was Du nun machen sollst.
Erstellt am 23.08.2013 um 12:58 Uhr von AlterMann
Wenn Du nicht mehr das machen sollst, was Du bisher gemacht hast, und das auch nicht mehr dort, wo Du vorher gearbeitet hast, dann ist das m.E. schon eine Versetzung. Also könnte der BR doch mal freundllich und unverbindlich ;-) fragen, wo denn das Zustimmungsersuchen für die Versetzung bleibt...
Das bringt den AG jedenfalls schon mal in die Defensive und nebenbei die Gewissheit, dass sich da ein BR kreativ und wach vor eine Kollegin stellt.
Erstellt am 26.08.2013 um 07:47 Uhr von ickederdicke
Nach erfolgreicher Wiedereingliederung schreibst du....sollte diese nicht immer auf dem vorher bestehenden Arbeitsplatz stattfinden?
Entzug aller Aufgaben, da kommt mir das Böse "M" Wort hoch..........
Erstellt am 26.08.2013 um 08:15 Uhr von Nubbel
auf welchem arbeitsplatz hat die wiedereingliederung stattgefunden?