W.A.F. LogoSeminare

Mitbestimmungsrecht bei teilweise Rückkehr aus dem Home-Office ins Office?

B
Basco
Aug 2020 bearbeitet

Kann der BR laut § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG die Rückkehr aus dem Home-Office wirksam ablehnen, aufgrund im Moment wieder steigender Infektionszahlen? Oder kann der AG die Rückkehr ohne die Zustimmung des BRs durchsetzen, wenn er die Hygiene-Vorschriften einhält? Die Mitarbeiter sollen in zwei feste Gruppen eingeteilt werden, die abwechselnd im Büro unter Einhaltung der Hygiene Vorgaben bzw. Home-Office arbeiten.

31304

Community-Antworten (4)

U
UdoWoe

10.08.2020 um 18:06 Uhr

Ich glaube nicht, dass der Abs.1 Nr. (Berufskrankheiten) herangezogen werden kann. Dann könntet ihr auch bei einer Grippe die Rückkehr verweigern. Solange euer AG die Vorschriften der Hygiene Vorgaben einhält und dies auch kontrolliert, werdet ihr schwerlich einen Grund finden. Sollte es einen geben, so wäre ich dankbar den zuerfahren. Also ich sage mal Nein. Aber redet doch mit eurem AG und erstellt eine BV HomeOffice.

G
ganther

10.08.2020 um 18:24 Uhr

Der Vorschlag des AGs klingt erst mal sehr vernünftig. Bei der Umsetzung sehe ich durchaus ein MBR des BR. Ich würde hier aber versuchen konstruktiv mit dem AG diskutieren. Corona ist ein ernstes Thema bei dem man zusammen arbeiten sollte. Und nur meine unmaßgebliche Meinung : die heutigen Fallzahlen geben keine Veranlassung für dauerhaft homeoffice. Es gibt sehr viel Bereiche in denen mit guten Konzepten in den Betrieben Ansteckung vermieden wurden kann. Dafür braucht es kein Homeoffice für alle

K
krambambuli

10.08.2020 um 20:50 Uhr

Der BR ist in vielerlei Hinsicht dabei. Die Frage müsste eher lauten, wie aus Sicht des BR das Problem zu lösen ist. Für viele ist ja Homeoffice auch nicht gerade das gelbe vom Ei.

  • höhere Arbeitsbelastung
  • Mehrarbeit
  • Ergonomie
  • Isolation und Vereinsamung
  • usw. um einiges zu nennen.
K
Kjarrigan

11.08.2020 um 10:57 Uhr

Ja der BR ist in der Mitbestimmung. Ihr habt ja hoffentlich auch geregelt als alle in Home office gegangen sind. Wenn ihr da noch nichts festgelegt habt wie eine Rückkehr in den Normalbetrieb aussehen soll könnt ihr das natürlich jetzt noch machen.

Aber pauschal sagen - nee wollen wir nicht ist "schwach" Der AG liefert ja (Hygiene Konzept / 2 Gruppen die sich nicht begegnen) jetzt noch eine Regelung für Härtefälle (mit Attest oder BA) fertig. Mitbestimmung heißt nicht zustimmen oder ablehnen sondern Mitgestalten um die Kollagenen zu unterstützen.

Ihre Antwort