Mitbestimmungsrecht bei teilweise Rückkehr aus dem Home-Office ins Office?
Kann der BR laut § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG die Rückkehr aus dem Home-Office wirksam ablehnen, aufgrund im Moment wieder steigender Infektionszahlen? Oder kann der AG die Rückkehr ohne die Zustimmung des BRs durchsetzen, wenn er die Hygiene-Vorschriften einhält? Die Mitarbeiter sollen in zwei feste Gruppen eingeteilt werden, die abwechselnd im Büro unter Einhaltung der Hygiene Vorgaben bzw. Home-Office arbeiten.
Community-Antworten (4)
10.08.2020 um 18:06 Uhr
Ich glaube nicht, dass der Abs.1 Nr. (Berufskrankheiten) herangezogen werden kann. Dann könntet ihr auch bei einer Grippe die Rückkehr verweigern. Solange euer AG die Vorschriften der Hygiene Vorgaben einhält und dies auch kontrolliert, werdet ihr schwerlich einen Grund finden. Sollte es einen geben, so wäre ich dankbar den zuerfahren. Also ich sage mal Nein. Aber redet doch mit eurem AG und erstellt eine BV HomeOffice.
10.08.2020 um 18:24 Uhr
Der Vorschlag des AGs klingt erst mal sehr vernünftig. Bei der Umsetzung sehe ich durchaus ein MBR des BR. Ich würde hier aber versuchen konstruktiv mit dem AG diskutieren. Corona ist ein ernstes Thema bei dem man zusammen arbeiten sollte. Und nur meine unmaßgebliche Meinung : die heutigen Fallzahlen geben keine Veranlassung für dauerhaft homeoffice. Es gibt sehr viel Bereiche in denen mit guten Konzepten in den Betrieben Ansteckung vermieden wurden kann. Dafür braucht es kein Homeoffice für alle
10.08.2020 um 20:50 Uhr
Der BR ist in vielerlei Hinsicht dabei. Die Frage müsste eher lauten, wie aus Sicht des BR das Problem zu lösen ist. Für viele ist ja Homeoffice auch nicht gerade das gelbe vom Ei.
- höhere Arbeitsbelastung
- Mehrarbeit
- Ergonomie
- Isolation und Vereinsamung
- usw. um einiges zu nennen.
11.08.2020 um 10:57 Uhr
Ja der BR ist in der Mitbestimmung. Ihr habt ja hoffentlich auch geregelt als alle in Home office gegangen sind. Wenn ihr da noch nichts festgelegt habt wie eine Rückkehr in den Normalbetrieb aussehen soll könnt ihr das natürlich jetzt noch machen.
Aber pauschal sagen - nee wollen wir nicht ist "schwach" Der AG liefert ja (Hygiene Konzept / 2 Gruppen die sich nicht begegnen) jetzt noch eine Regelung für Härtefälle (mit Attest oder BA) fertig. Mitbestimmung heißt nicht zustimmen oder ablehnen sondern Mitgestalten um die Kollagenen zu unterstützen.
Verwandte Themen
Corona Arbeitsschutzverordnung für Betriebsratsarbeit?
Hallo zusammen, unser Arbeitgeber "spackt", wenn es um Home Office geht... Er bewertet viele Arbeitsplätze so, dass angeblich Home Office nicht (also auch nicht teilweise) möglich sein soll. Wir sehen
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten zum Thema Home Office
Hat jemand damit Erfahrung. Eine langjährige Mitarbeiterin kommt nach 1,25 Jahr Mutterschutz+Elternzeit zurück zu Ihrer Arbeit, arbeitet auf eigenem Wunsch bis auf Weiteres wieder in Teilzeit. Da erf
Möglichkeiten vom Home-Office aufgrund eines "Pflegefalls" daheim?
Guten Tag ich möchte gerne heruasfinde, ob ich als Büroarbeitering Chancen hätte meine Arbeit vollständig auf Home Office umzulegen. Momentan dürfen wir schon zwei Mal die Woche vom Home Office aus a
Vom Home Office zur BR-Sitzung - Weg = Arbeitszeit?
Folgender Fall: Ein BR-Mitglied hat an festen Tagen in der Woche vertraglich Home Office vereinbart, die anderen Tage werden an der Betriebsstätte gearbeitet. An einem Home Office Tag kam eine Einla
Home Office Corona
Guten Morgen, ein Großteil unserer Projektmanager sind bereits im Home Office. Da wir bisher kein Home Office in unserem betrieb hatten, ist diesbezüglich auch noch nichts geregelt. Wie ist es bei