Erstellt am 22.08.2013 um 13:25 Uhr von Charlys
Nein, beide sind keine Chefs des BR und auch keine Vorgesetzten. Weiter sollte der BR sofort sich mit den Themen, Interessensausgleich und Sozialplan befassen hierzu fachliche Unterstützung holen und auch weitere Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb prüfen.
Erstellt am 22.08.2013 um 13:26 Uhr von Watschenbaum
Erstellt am 22.08.2013 um 13:29 Uhr von polybär
@seesee,
bei der abstimmung hast du die gelegenheit, klar zu sagen was dir noch fehlt.Diese dinge muss der BRV noch besorgen, ansonsten kannst Du und hoffentlich viele andre auch nicht Abstimmen ODER mit Nein stimmen.
Das sollte reichen damit du an deine Info kommst.
Erstellt am 22.08.2013 um 13:32 Uhr von Watschenbaum
wenn seesee meint, mit dem Mitarbeiter direkt sprechen zu müssen, dann kann und sollte sie das auch tun
sie muß sich nicht auf Informationen durch Dritte begnügen
Redeverbot - ja gehts noch ?
Erstellt am 22.08.2013 um 14:58 Uhr von Snooker
Hier geht es mit Verlaub gesagt um ein Gespräch mit dem MA. Von einer Abstimmung von was weiss ich nicht was ist ja noch nicht mal die Rede. Nichts desto trotz würde ich dem BRV und dem Stelli aber mal erläutern was eine Behinderung der Betriebsratsarbeit ist und wie diese geahndet werden kann wenn man sie nach § 23 BetrVG weiter verfolgt.
Erstellt am 22.08.2013 um 15:49 Uhr von gironimo
Ich würde dem BRV und Stelli auch einmal erklären, dass der BR kein Geheimrat ist. Beide müssten es ausdrücklich begrüßen, dass Du mit dem Kollegen reden willst.
Also tue es.
Erstellt am 22.08.2013 um 16:32 Uhr von seesee
Sehe ich auch so und will mich an irgendwelchen Mauscheleien nicht beteiligen. Daher mein Bedürfnis, mit dem MA zu sprechen. Schließlich ist es sehr wahrscheinlich, dass er eine Kündigung oder eine Änderungskündigung erhält. Und ob tatsächlich mit dem MA schon gesprochen bzw. ein Versetzungsangebot gemacht wurde, muss ja auch jemand prüfen... Ich denke, es gibt genug Gründe FÜR ein Gespräch mit dem MA und ich werde es nach Euren Beiträgen in jedem Fall führen! Danke.
Sozialauswahl entfällt, da nur 1 Mitarbeiter in der Abteilung ist und die Sozialauswahl sich nicht auf alle Abteilungen erstrecken muss - so jedenfalls im Internet gelesen...
Erstellt am 22.08.2013 um 16:43 Uhr von gironimo
>Sozialauswahl entfällt, da nur 1 Mitarbeiter in der Abteilung ist und die Sozialauswahl sich nicht auf alle Abteilungen erstrecken muss - so jedenfalls im Internet gelesen...<
ich befürchte, da irrt das Internet......
am Besten weiter-googlen
Erstellt am 22.08.2013 um 17:11 Uhr von Snooker
Hi seesee
Lies mal hier besonders das dargestellte Beispiel, dann weißte das gironimo recht hat.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Sozialauswahl.html#tocitem1
Grüssle
rainerw
Erstellt am 23.08.2013 um 11:13 Uhr von seesee
Nochmal zum Ausgangspunkt des Threads: Ich konnte meinen BRV in einem Zwiegespräch überzeugen, dass ein Gespräch mit dem MA erforderlich ist. Wir haben gleich telefoniert; und natürlich stellt der MA alles anders dar. Er habe einer Versetzung zugestimmt, allerdings könne er nicht von heute auf Morgen von Standort A an den 600 km entfernten Standort B wechseln... Prinzipiell wäre er bereit umzuziehen.
Ein Nebenschauplatz hat sich sogleich eröffnet, als dem Kollegen beantragter und genehmigter Urlaub (3 Wochen im Juni), der aber betriebsbedingt verschoben wurde, nun nicht mehr gewährt wird. man will ihm 2 Wochen geben und 1 auf Überstundenabbau (wohl im Vorgriff auf eine kommende Kündigung will man keine Überstunden auszahlen müssen...) Aber ob man Überstunden oder restlichen Urlaub auszahlen muss, spielt doch keine Rolle, oder? Schikane?
Erstellt am 23.08.2013 um 11:47 Uhr von Hoppel
@ seesee
Mal ganz abgesehen davon, dass bereits genehmigter Urlaub nur noch einvernehmlich verschoben werden kann, ist es ein Unding, jetzt nur noch 2 von 3 Wochen genehmigen zu wollen.
Der Kollege sollte sich damit NICHT einverstanden erklären und ggf. einen Anwalt hinzuziehen. Stichwort: Schadensersatzanspruch auf Ersatzurlaubsgewährung
Auf diesen Schadensersatzanspruch könnte ein BR den AG schon mal hinweisen ...
Was für den AG monetär günstiger ist, ist doch vollkommen egal.
Erstellt am 23.08.2013 um 14:17 Uhr von Watschenbaum
wobei es wohl nicht um den Zeitraum der Arbeitsbefreiung geht (der bleibt ja nach wie vor bei 3 Wochen), sondern darum, wie verrechnet werden soll
und wie tatsächlich verrechnet wird, sieht man erst bei Erhalt der Lohnabrechnung,
und erst dann kann man einen Anwalt hinzuziehen, um irgendeinen Schaden einzuklagen
doch welchen ?
auch der AN wird keinerlei finanziellen oder andersgearteten Schaden daran haben, daß statt Urlaubsentgelt Überstunden vergütet werden ?
Erstellt am 25.08.2013 um 07:42 Uhr von seesee
Der Urlaub wurde anfänglich einvernehmlich verschoben. Der Schaden könnte darin liegen, dass der Arbeitgeber der Meinung ist, er könne Resturlaub nach dem 31.12. kappen (entgegen tariflicher Regelung). Hier streitet der BR gerade mit dem AG. Das Jahr ist nicht mehr lang und vor der geplanten Abteilungsschließung sind noch Aufträge abzuarbeiten.