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BRV und Stelli verbieten BRM Gespräch mit MA. Muss ich mich daran halten?

S
seesee
Nov 2016 bearbeitet

Der stellvertr. BRV hat heute dem BR mitgeteilt, dass der GF ihm in einem Gespräch mitgeteilt hat, dass eine Abteilung (1 Mann) geschlossen werden soll. GF habe dem betroffenen MA bereits eine Versetzung vorgeschlagen, die dieser jedoch ablehnte. Der MA wolle sich eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber suchen. GF überlegt jetzt, wie man weiter vorgehen soll. Die Abteilung soll geschlossen werden, da sie unrentabel sei und der MA die erwartete Leistung nicht bringt.

Ich würde gerne den MA so schnell wie möglich befragen, da mir an der Geschichte einiges spanisch vorkommt; aber der BRV und der Stelli haben es mir untersagt. Sie wollen erst reagieren, wenn GF weitere Maßnahmen entschieden hat (z.B. Änderungskündigung).

Muss ich mich an das Verbot halten?

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Community-Antworten (13)

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Charlys

22.08.2013 um 15:25 Uhr

Nein, beide sind keine Chefs des BR und auch keine Vorgesetzten. Weiter sollte der BR sofort sich mit den Themen, Interessensausgleich und Sozialplan befassen hierzu fachliche Unterstützung holen und auch weitere Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb prüfen.

W
Watschenbaum

22.08.2013 um 15:26 Uhr

natürlich nicht

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polybär

22.08.2013 um 15:29 Uhr

@seesee, bei der abstimmung hast du die gelegenheit, klar zu sagen was dir noch fehlt.Diese dinge muss der BRV noch besorgen, ansonsten kannst Du und hoffentlich viele andre auch nicht Abstimmen ODER mit Nein stimmen. Das sollte reichen damit du an deine Info kommst.

W
Watschenbaum

22.08.2013 um 15:32 Uhr

wenn seesee meint, mit dem Mitarbeiter direkt sprechen zu müssen, dann kann und sollte sie das auch tun sie muß sich nicht auf Informationen durch Dritte begnügen

Redeverbot - ja gehts noch ?

S
Snooker

22.08.2013 um 16:58 Uhr

Hier geht es mit Verlaub gesagt um ein Gespräch mit dem MA. Von einer Abstimmung von was weiss ich nicht was ist ja noch nicht mal die Rede. Nichts desto trotz würde ich dem BRV und dem Stelli aber mal erläutern was eine Behinderung der Betriebsratsarbeit ist und wie diese geahndet werden kann wenn man sie nach § 23 BetrVG weiter verfolgt.

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gironimo

22.08.2013 um 17:49 Uhr

Ich würde dem BRV und Stelli auch einmal erklären, dass der BR kein Geheimrat ist. Beide müssten es ausdrücklich begrüßen, dass Du mit dem Kollegen reden willst.

Also tue es.

S
seesee

22.08.2013 um 18:32 Uhr

Sehe ich auch so und will mich an irgendwelchen Mauscheleien nicht beteiligen. Daher mein Bedürfnis, mit dem MA zu sprechen. Schließlich ist es sehr wahrscheinlich, dass er eine Kündigung oder eine Änderungskündigung erhält. Und ob tatsächlich mit dem MA schon gesprochen bzw. ein Versetzungsangebot gemacht wurde, muss ja auch jemand prüfen... Ich denke, es gibt genug Gründe FÜR ein Gespräch mit dem MA und ich werde es nach Euren Beiträgen in jedem Fall führen! Danke.

Sozialauswahl entfällt, da nur 1 Mitarbeiter in der Abteilung ist und die Sozialauswahl sich nicht auf alle Abteilungen erstrecken muss - so jedenfalls im Internet gelesen...

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gironimo

22.08.2013 um 18:43 Uhr

Sozialauswahl entfällt, da nur 1 Mitarbeiter in der Abteilung ist und die Sozialauswahl sich nicht auf alle Abteilungen erstrecken muss - so jedenfalls im Internet gelesen...<

ich befürchte, da irrt das Internet......

am Besten weiter-googlen

S
Snooker

22.08.2013 um 19:11 Uhr

Hi seesee Lies mal hier besonders das dargestellte Beispiel, dann weißte das gironimo recht hat. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Sozialauswahl.html#tocitem1

Grüssle rainerw

S
seesee

23.08.2013 um 13:13 Uhr

Nochmal zum Ausgangspunkt des Threads: Ich konnte meinen BRV in einem Zwiegespräch überzeugen, dass ein Gespräch mit dem MA erforderlich ist. Wir haben gleich telefoniert; und natürlich stellt der MA alles anders dar. Er habe einer Versetzung zugestimmt, allerdings könne er nicht von heute auf Morgen von Standort A an den 600 km entfernten Standort B wechseln... Prinzipiell wäre er bereit umzuziehen.

Ein Nebenschauplatz hat sich sogleich eröffnet, als dem Kollegen beantragter und genehmigter Urlaub (3 Wochen im Juni), der aber betriebsbedingt verschoben wurde, nun nicht mehr gewährt wird. man will ihm 2 Wochen geben und 1 auf Überstundenabbau (wohl im Vorgriff auf eine kommende Kündigung will man keine Überstunden auszahlen müssen...) Aber ob man Überstunden oder restlichen Urlaub auszahlen muss, spielt doch keine Rolle, oder? Schikane?

H
Hoppel

23.08.2013 um 13:47 Uhr

@ seesee

Mal ganz abgesehen davon, dass bereits genehmigter Urlaub nur noch einvernehmlich verschoben werden kann, ist es ein Unding, jetzt nur noch 2 von 3 Wochen genehmigen zu wollen.

Der Kollege sollte sich damit NICHT einverstanden erklären und ggf. einen Anwalt hinzuziehen. Stichwort: Schadensersatzanspruch auf Ersatzurlaubsgewährung

Auf diesen Schadensersatzanspruch könnte ein BR den AG schon mal hinweisen ...

Was für den AG monetär günstiger ist, ist doch vollkommen egal.

W
Watschenbaum

23.08.2013 um 16:17 Uhr

wobei es wohl nicht um den Zeitraum der Arbeitsbefreiung geht (der bleibt ja nach wie vor bei 3 Wochen), sondern darum, wie verrechnet werden soll

und wie tatsächlich verrechnet wird, sieht man erst bei Erhalt der Lohnabrechnung, und erst dann kann man einen Anwalt hinzuziehen, um irgendeinen Schaden einzuklagen doch welchen ?

auch der AN wird keinerlei finanziellen oder andersgearteten Schaden daran haben, daß statt Urlaubsentgelt Überstunden vergütet werden ?

S
seesee

25.08.2013 um 09:42 Uhr

Der Urlaub wurde anfänglich einvernehmlich verschoben. Der Schaden könnte darin liegen, dass der Arbeitgeber der Meinung ist, er könne Resturlaub nach dem 31.12. kappen (entgegen tariflicher Regelung). Hier streitet der BR gerade mit dem AG. Das Jahr ist nicht mehr lang und vor der geplanten Abteilungsschließung sind noch Aufträge abzuarbeiten.

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