Erstellt am 09.06.2009 um 17:06 Uhr von kriegsrat
falls erforderliche br-arbeit zu erledigen ist, stellt sich der BR frei, geht in sein br-büro und erledigt diese
wenn aktuell gerade "einige heiße br-themen" laufen, was hindert ihn daran, sich z.b. für einzelne tage oder gar 1 woche freizustellen ?
als vertreter des verhinderten BRV hat er zusätzlich noch die laufenden geschäfte zu führen, da gibts genug zu tun
also kann es durchaus sein, daß er während dieser drei wochen öfter hier als da ist
sofern es erforderlich und notwendig ist......(Kreativität ist gefragt)
ohne jetzt die rechtmässigkeit einer solchen "abstellung" durchleuchtet zu haben....
Erstellt am 09.06.2009 um 17:15 Uhr von Petrus
sehe ich ähnlich wie kriegsrat, wobei ich §26(2) auch dahingehend anwenden würde, dass die GF ein Problem hat: Die Fristen nach §99, 100, 102 etc. beginnen erst zu laufen, wenn der Stellv. sie "entgegengenommen" hat... Könnte spannend werden ;-)
Erstellt am 09.06.2009 um 17:34 Uhr von erwin
@Petrus
>> Die Fristen nach §99, 100, 102 etc. beginnen erst zu laufen, wenn der Stellv. sie "entgegengenommen" hat... Könnte spannend werden
Der AG knn dem Stelli aber die Vorgänge auch in der 350 km entfernte Zweigstelle übergeben. Dieses muss ja nicht im BR-Büro erfolgen. Dann müsste der BVT-Stelli schnell in den nächsten Zug oder Flieger. So hätte der AG Kosten, Dank dem § 40 und seiner Entscheidung.
Erstellt am 09.06.2009 um 18:11 Uhr von kriegsrat
der AG könnte die fristsachen auch ganz einfach in den br-briefkasten werfen, und gut is..............(für ihn)
Erstellt am 09.06.2009 um 19:14 Uhr von DonJohnson
@erwin
Jo, guter Ansatz. Auch ich kenne den Betrieb und die Umstände nciht, denke aber auch, dass hier eine Versetzung nach 99 vorliegen könnte. Dann wiederum wäre die Frage was das Gremium hierzu sagt.
Eine Freistellung nach kriegsrat hat aber auch so seinen Charm ;-))) Ich mag das einfach, weiß nciht warum ;-)))
Erstellt am 09.06.2009 um 19:16 Uhr von DonJohnson
@kriegsrat
Na wenn es nciht heißen würde "in den Einflußbereich..." könnte man dir Recht geben. Weiterhin wissen wir nicht, ob es eine GO gibt, die weiteres regelt... Fragen über Fragen - mal wieder.... ;-)))
Erstellt am 09.06.2009 um 19:53 Uhr von erwin
@DonJohnson
ich sehe hier auch eine sehr gute Chance der faktischen Freistellung, also Freistellung durch Mandatswahrnehmung und die ordentliche Freistellung auf andere BRM übertragen. Dann ist möglicher weise der BRV-Stelli 1 Tag i.d.Woche im anderen Betrieb. Dieses könnte den AG zum Nach-/ Umdenken veranlassen.
Man muss ja nicht den Vorsitzenden oder Stllvertreter freistellen. Viele alte Hasen bei BR handlen so. BRV und Stellvertreter machen ihre BR-Mandate und andere BRM die Freistellung und nutzen diese u.a. für Auschussarbeiten usw.
Erstellt am 09.06.2009 um 20:08 Uhr von DonJohnson
@erwin
Wo du hier die Möglichkeit einer dauerhaften freistellung siehst, das entzieht sich mienr Kenntnis.
Aber ja, das sehe ich ansonsten wie du. Habe ich hier mehrfach geschrieben. Der BRV muß nciht zwingent freigestellt werden - ganz im Gegenteil (aber dennoch fürht das jetzt an diesem Thema vorbei)!
Eine Freistellung wie es hier kriegsrat beschrieben hat, würde ich eindeutig favorisieren.... ;-)))