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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ist BR geschäftsfähig - wenn BRV UND Stelli nicht vor Ort sind?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser BRV ist wegen einer OP voraussichtlich bis September nicht mehr arbeitsfähig. Die GF will nun unseren Stelli für drei Wochen in eine 350 km entfernte Zweigstelle abstellen. Wir haben hier aber gerade einige heiße BR-Themen laufen. Sind wir überhaupt geschäftsfähig, wenn BRV UND Stelli nicht vorort sind? Womit könnte der Stelli die Abstellung ablehnen, ohne dass es ihm als Arbeitsverweigerung angerechnet wird?

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Community-Antworten (8)

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Kriegsrat

09.06.2009 um 19:06 Uhr

falls erforderliche br-arbeit zu erledigen ist, stellt sich der BR frei, geht in sein br-büro und erledigt diese wenn aktuell gerade "einige heiße br-themen" laufen, was hindert ihn daran, sich z.b. für einzelne tage oder gar 1 woche freizustellen ? als vertreter des verhinderten BRV hat er zusätzlich noch die laufenden geschäfte zu führen, da gibts genug zu tun also kann es durchaus sein, daß er während dieser drei wochen öfter hier als da ist sofern es erforderlich und notwendig ist......(Kreativität ist gefragt)

ohne jetzt die rechtmässigkeit einer solchen "abstellung" durchleuchtet zu haben....

P
Petrus

09.06.2009 um 19:15 Uhr

sehe ich ähnlich wie kriegsrat, wobei ich §26(2) auch dahingehend anwenden würde, dass die GF ein Problem hat: Die Fristen nach §99, 100, 102 etc. beginnen erst zu laufen, wenn der Stellv. sie "entgegengenommen" hat... Könnte spannend werden ;-)

E
Erwin

09.06.2009 um 19:34 Uhr

@Petrus

Die Fristen nach §99, 100, 102 etc. beginnen erst zu laufen, wenn der Stellv. sie "entgegengenommen" hat... Könnte spannend werden

Der AG knn dem Stelli aber die Vorgänge auch in der 350 km entfernte Zweigstelle übergeben. Dieses muss ja nicht im BR-Büro erfolgen. Dann müsste der BVT-Stelli schnell in den nächsten Zug oder Flieger. So hätte der AG Kosten, Dank dem § 40 und seiner Entscheidung.

K
Kriegsrat

09.06.2009 um 20:11 Uhr

der AG könnte die fristsachen auch ganz einfach in den br-briefkasten werfen, und gut is..............(für ihn)

D
DonJohnson

09.06.2009 um 21:14 Uhr

@erwin Jo, guter Ansatz. Auch ich kenne den Betrieb und die Umstände nciht, denke aber auch, dass hier eine Versetzung nach 99 vorliegen könnte. Dann wiederum wäre die Frage was das Gremium hierzu sagt.

Eine Freistellung nach kriegsrat hat aber auch so seinen Charm ;-))) Ich mag das einfach, weiß nciht warum ;-)))

D
DonJohnson

09.06.2009 um 21:16 Uhr

@kriegsrat Na wenn es nciht heißen würde "in den Einflußbereich..." könnte man dir Recht geben. Weiterhin wissen wir nicht, ob es eine GO gibt, die weiteres regelt... Fragen über Fragen - mal wieder.... ;-)))

E
Erwin

09.06.2009 um 21:53 Uhr

@DonJohnson

ich sehe hier auch eine sehr gute Chance der faktischen Freistellung, also Freistellung durch Mandatswahrnehmung und die ordentliche Freistellung auf andere BRM übertragen. Dann ist möglicher weise der BRV-Stelli 1 Tag i.d.Woche im anderen Betrieb. Dieses könnte den AG zum Nach-/ Umdenken veranlassen.

Man muss ja nicht den Vorsitzenden oder Stllvertreter freistellen. Viele alte Hasen bei BR handlen so. BRV und Stellvertreter machen ihre BR-Mandate und andere BRM die Freistellung und nutzen diese u.a. für Auschussarbeiten usw.

D
DonJohnson

09.06.2009 um 22:08 Uhr

@erwin Wo du hier die Möglichkeit einer dauerhaften freistellung siehst, das entzieht sich mienr Kenntnis.

Aber ja, das sehe ich ansonsten wie du. Habe ich hier mehrfach geschrieben. Der BRV muß nciht zwingent freigestellt werden - ganz im Gegenteil (aber dennoch fürht das jetzt an diesem Thema vorbei)!

Eine Freistellung wie es hier kriegsrat beschrieben hat, würde ich eindeutig favorisieren.... ;-)))

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