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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR ohne BRV und ohne Stellvertreter - Müssen wir uns auflösen, wenn sich kein Stelli findet?

S
see-see
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. In der Konsequenz aus dem Verhalten unseres BRV (siehe Thread 25638 ) habe ich mein Amt als BRV-Stellvertreterin in der letzten Sitzung niedergelegt. Das Amt will aber keiner von den anderen 5 BRMs haben. Der BRV selbst weilt zwischenzeitlich für die nächsten 4 Wochen in Russland (dienstlich). Ist der BR ohne Stelli denn überhaupt geschäftsfähig? Müssen wir uns auflösen, wenn sich kein Stelli findet?

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Community-Antworten (1)

C
chicca-No03

06.11.2008 um 15:04 Uhr

Hierzu §26 BetrVG, anschaulich erklärt im Handkommentar von Fitting:

"... Die Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe eines mehrköpfigen BR. Nimmt der BR die Wahl nicht vor, so handelt er pflichtwidrig und kann nach § 23 wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten aufgelöst werden. Eine Erstatzbestellung durch das ArbG ist nicht zulässig, selbst wenn im BR keine Wahl zustande kommt, oder die Gewählten die Wahl ablehnen. Der ArbGeb kann Verhandlungen mit einem BR, der keinen Vorsitzenden hat ablehnen, denn der BR ist solange noch nicht konstituiert und somit noch nicht funktionsfähig..."

Grüße

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