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versetzungen

M
mondlicht
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in unserer Produktionsabteilung 30 Ma sollen 2 Ma in einer anderen Abt für 1 Woche arbeiten. Andere Arbeitszeit andere Aufgaben gleiches Gebäude. Ist das eine Versetzung oder Direktionsrecht des Ag

83404

Community-Antworten (4)

S
Snooker

22.08.2013 um 12:52 Uhr

Im eigentlichen liegt eine Versetzung erst ab 4 Wochen vor. Ausnahme, ihr schaut ob § 94 BetrVG bei euch passt.

W
Watschenbaum

22.08.2013 um 12:59 Uhr

§ 95 BetrVG

(3) Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, ODER die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, so gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung.

es heißt : ODER

S
Snooker

22.08.2013 um 13:01 Uhr

uuuuuuuuuupppps

§95 BetrVG . Sorry

G
gironimo

22.08.2013 um 18:06 Uhr

die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist< das ist der Punkt, den man hier bei der Versetzung unter die Lupe nehmen muss.

Immerhin im gleichen Gebäude - das also eher nicht. Andere Aufgaben - wenn die aber voll ins Tätigkeitsfald passen - also ja/nein Andere Arbeitszeiten - da schon eher ja, wenn es nicht nur geringfügige Verschiebungen sind.

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