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Krankheitstage im laufenden Dienstplan

G
GastBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

In unsere Firma wird der Dienstplan in Papierform immer ca. 4 Wochen im Vorraus ausgehangen, dort ist dann meistens kein Krank sichtbar, weil selten jemand so weit im Vorraus krank ist.

Aber am Tag vorher hat man für den nächsten Tag Zugriff auf den Detailplan, da stehen dann die einzelnen Aktiväten drin, z.b. wann man Pause hat, ein Teammeeting etc. und bei Mitarbeitern die Krank sind steht halt einfach "K" drin und da gab es schon einige Unruhen und fragen, obwohl man es nur für den nächsten Tag sehen kann und auch nicht rückwirkend

Ist dies unzulässig? gibt es Gesetze oder Gerichtsentscheidungen zu solch einem oder ähnlichen Fall?

Vielen Dank im Vorraus!

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Community-Antworten (3)

S
Snooker Akzeptiert

22.08.2013 um 11:16 Uhr

Ergänzend zu gironimo, es handelt sich gem. Paragraf 32 BDSG um sog. 'Beschaeftigtendaten', die hier genutzt werden (der Begriff der Beschaeftigten wird in Paragraf 3 Abs. 11 BDSG geregelt).

In Paragraf 3 Abs. 9 BDSG sind die 'besonderen Arten personenbezogener Daten' benannt: Hierzu zaehlen u. a. Gesundheitsdaten (also auch Krankheitsfehlzeiten). Diese besonders sensiblen Daten unterliegen einer besonderen Schutzwuerdigkeit und duerfen nicht 'frei zugaenglich' sein.

Die beschriebene Handhabung (Bekanntmachung von Krankheitsfehlzeiten in Uebersichtsform fuer 'Jedermann' in der Firma) ist daher aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beanstanden. Es reicht aus, wenn die Krankheitsdaten im Rahmen der Aufgabenerfuellung des Personalbueros be- bzw. verarbeitet werden.

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gironimo

22.08.2013 um 10:58 Uhr

Wenn ein Kollege nicht da ist und man fragt: "Wo ist denn Kollege X", würde der Chef doch antworten: "Der ist krank". Dann weißt Du es doch auch.

Aber ich denke mal, die ausgehängte Liste ist ein Ausdruck aus einer IT-Dienstplanung. Dann wäre der BR ja in der Mitbestimmung und Ihr könntet Euch mit dem AG darauf einigen, dass da z.B. "A" steht. Darunter würden dann verschiedene Anlässe fallen; z.B. krank, Freistellung usw.

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GastBR

22.08.2013 um 11:15 Uhr

Danke für den Antwort,

ja das ist schon richtig auch ein guter Ansatz, aber das beantwortet meien Frage nicht, ich wollte wissen ob das gesetzlich unzulässig ist.

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