Hallo;
eine MA unseres Unternehmens war längere Zeit krank. Nun hat sie einschließlich dieser Woche ihre Eingliederungsmaßnahme von 5 Wochen hinter sich gebracht.
Sie möchte nun ab kommende Woche 3 Wochen Urlaub, da hierfür noch 41 Tage zu Buche stehen. Der AG genehmigt ihr diese nicht mit der Begründung: "sie muß erst die kommende Woche arbeiten damit ersichtlich wird,dass sie die Arbeitsaufgaben auch wieder vollständig erfülle "!!!
Meine Frage nun ist: gibt es so ein Gesetz oder ist es nur reine Willkür gegenüber der AN?
Bitte um eine schnelle Rückantwort.
DANKE