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Auskunft zu neuer MA - muss der AG dem BR Auskunft über eine neue Mitarbeiterin geben?

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Vivian
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, muss der AG dem BR Auskunft über eine neue Mitarbeiterin geben. Ich hatte angefragt, weil sie nur 30 Stunden in der Woche arbeitet, aus welchem Grund sie nur 30 Std. arbeitet, ob sie evtl. in einer Eingliederungsmaßnahme sich berfindet und ob die neue MA schwerbeschädigt ist. Die Antwort lautete: Das wären persönliche Gründe und hier gebe es keine Auskunft.

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Community-Antworten (1)

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Jube

06.06.2008 um 15:08 Uhr

Hallo Vivian, nach §99/100 BetrVG muss der BR zu jeder Einstellung unter Vorlage aller Bewerbungsunterlagen gehört werden. Ist das bei Euch nicht der Fall? Dann aber ran!

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