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Eingliederungsmaßnahme

H
häschen
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen ! Folgender Fall : eine Kollegin die lange krank war ( Streß,Mobbing ) kommt am Montag wieder als Eingliederungsmaßnahme für drei Stunden, nun wurde sie im Dienstplan gleich über Ostern als Frühdienst eingeteilt ( Pflegeheim - kurzer Frühdienst -drei Stunden )ist aber nicht zusätzlich sondern wird die ganze Körperpflege bei etwa 8-10 Bewohnern durchführen. Sie sagt zwar das macht sie nicht aber leider reicht ein Satz von der WBL und sie macht alles. Gibt es da keine rechtlichen Grundlagen bei solchen Maßnahmen ? Danke Cassy

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Community-Antworten (4)

K
klinik

26.03.2010 um 08:30 Uhr

Ween es eine Eingliederungsmaßnahme im Hamburger Modell ist, steht die Kollegin während der Eingliederung im Krankenstand...Sie ist nicht voll arbeitsfähig. Daher kann Sie als Fachkraft garnicht die Bewohner ALLEIN! versorgen. Haftungsrechtlich und versicherungstechnisch ist es für den Arbeitgeber zu unterlassen diese Kollegin so einzusetzen. Hier würde den Arbeitgeber, das volle Organisationsverschulden treffen. Habt Ihr einen Betriebsrat? Einschalten und dem Arbeitgeber aufgeben diese Maßnahme zu unterlassen. Außerdem soll die Kollegin ja eingegliedert werden, um zu sehen ob Sie den belastungen voll standhält.

H
häschen

26.03.2010 um 09:44 Uhr

ja wir haben einen BR, es handelt sich hierbei um eine Pflegehilfskraft, Im Frühdienst ist am WE oder an Feiertagen eine FK und drei Hilfskräfte für 34 BW, wobei ein Dienst nur drei Stunden arbeitet und zwei bis halb eins. Mir geht es hier um die körperl. Belastung nach langer Krankheit, für mich bedeutet eine Eingliederungsmaßnahme " Schonprogramm " und nicht voll mitmachen.

K
klinik

26.03.2010 um 13:24 Uhr

gilt auch für eine pflegehilfskraft im schadensfall ist es unerheblich. entscheidend ist dass die kollegin zusätzlich arbeitet. durch den behandelnden arzt der kollegin wird oft angekreuzt was die kollegin in dem angegebenen zeitfenster machen darf. redet mit eurem br, er soll die pdl darüber in kenntnis setzen und darauf bestehen dass die kollegin nicht voll eigeplant wird. ihr habt geteilte dienste? habt ihr einen tarifvertrag in eurem Haus?

H
häschen

26.03.2010 um 15:20 Uhr

Die PDL kennt das alles aber ignoriert das. Ja wir haben GT Dienste, ich zB sieben in diesem Monat ( 1x 3 , 1x 4 = 60km am Tag ),unser Personal reicht nicht um das anders abzudecken- angeblich haben wir keinen Bedarf ), ich bin selbst im BR und nach der Wahl wollen wir einen Haustarifvertrag anstreben, ob das besser ist wissen wir noch nicht .

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