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Tier im Pflegeheim

H
häschen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes Forum.

Wir sind ein Pflegeheim und hatten vor einem halben Jahr beschlossen einen Kater auf die Etage zu holen. Aus Gründen die sich jedem erschließen können ... alte Menschen...allein...usw. Die Chefin stimmte zu aber nur wenn sich jemand bereit erklärt den Kater zu nehmen falls es nicht funktioniert. Drei MA boten sich an. So weit so gut. Der Kater (fünf Jahre) zog ein. Alles super, Bewohner wie Angehörige fanden das gut. Nun ist es aber so das der kater sich jedem vor die Füße wirft vor Freude oder spielen will und viel in den Gängen liegt. Nun wurde im Team 14/2 Stimmen beschlossen das er zu einer MA ziehen soll wegen Sturzgefahr der Bw und so. Die einzigen die das nicht wollen sind Chefin und WBL. Nach hin und her und Unterschriftensammlung kam die Chefin heute hoch und meinte das wir ja beschlossen hätten das der kater auszieht und das wir sammeln sollen weil sie das Geld was der Kater die Monate gekostet hat nun zurück haben will. Davon war im Vorfeld nie die Rede. Kann sie das ? wir denken : NEIN

Danke für Antworten

1.467012

Community-Antworten (12)

G
gironimo

20.08.2013 um 14:09 Uhr

Natürlich kann sie nicht. Außerdem würde ich die Heimbewohner befragen, was die wollen (Kater ja oder nein). Das wäre für mich überhaupt der entscheidende Punkt.

S
Snooker

20.08.2013 um 14:14 Uhr

@häschen

Watt sach ich da immer: "Sehr geehrte Frau Cheffin, zeigen sie mir wo wir derartiges vereinbahrt haben". " Sie können es nicht, also gibt's ein Nein. ;-)

A
AlterMann

20.08.2013 um 18:48 Uhr

@Snooker: Vereinbahrt. :D Stimmt, die Idee kann sie zu Grabe tragen... Übrigens hat der kater in den Monaten nicht nur was gekostet, sondern ja offensichtlich auch Freude bereitet. Das war ja schließlich der Sinn der Anschaffung. Damit übersteigt doch der Nutzen die Kosten. Ergo: Abgesehen von der fehlenden Vereinbarung besteht auch kein Schaden, für den ein Ersatz in Frage käme. Da macht die Leitung einen (mindestens) doppelten Logikfehler.

@ gironimo: Ich fürchte, der Wille der Heimbewohner zählt hier nicht. Wenn vom Verhalten des Katers eine Gefahr ausgeht und andere Abhilfe nicht möglich ist, muss die Leitung reagieren und das Tier entfernen. Das Team sollte den Beschluss noch einmal präzisieren: Nicht die Abschaffung beschließen, sondern beschließen, von der Leitung die Abschaffung zu verlangen. Die WBL wird dann reagieren müssen, sonst macht sich m.E. bei einem möglichen Unfall mitschuldig.

K
Kulum

20.08.2013 um 19:01 Uhr

Mit welchen Geschwindigkeiten bewegt man sich bei euch im Pflegeheim fort, dass da potentielle Sturzgefahr über eine Katze besteht? Oder is das so n hinterhältiges Biest?

Beim besten Willen, ich würde euch als Chef auch was husten. Erst "beschließt" ihr die Anschaffung einer Katze und ein halbes Jahr später fällt euch auf, dass die Idee doch nicht so prickelnd war? Auch wenn der Wille der Bewohner tatsächlich nicht zählt - nach sechs Monaten nehmt ihr das Tier den alten Leuten dann mal eben wieder weg? Coole Sitten in unseren Pflegeheimen

Nur am Rande, was für ein Team seid ihr, dass ihr rechtskräftige Beschlüsse fassen könnt? Also auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das? Ein Beschluss 14 zu 2 Stimmen im Pflegeheim, das wird dann wohl kein BR sein. Also inwiefern habt ihr tatsächlich das Recht eine Katze anzuschaffen bzw. diese wieder abzuschaffen?

S
Snooker

20.08.2013 um 19:21 Uhr

ähmmm Kulum wegen der Sturzgefahr der älteren Herrschaften und der Katze die sich denen urplötzlich vor die Füsse wirft.....dazu müsste man den Laden kennen. Die 14/2 MA des Teams ist das Team des Hauses und nicht der BR. Hier hat man halt versucht ohne BR etwas zu kreieren....ist nun mal daneben gegangen. Wenn auch nun zum leid der Katze. Vielleicht aber hilft man der Katze aber auch indem man sie da raus nimmt und sie privat untergebracht wird.

N
Nubbel

20.08.2013 um 21:21 Uhr

bin gespannt wie die älteren herrschaften das verschwinden des katers aufnehmen. ihr seid echte helden

S
Snooker

20.08.2013 um 21:33 Uhr

Das es so nicht prikelnd ist, ist unbestritten. Aber was wäre wenn einer der älteren Herrschaften doch über die Katze fällt weil sie sich urplötzlich vor die Füße legt? So leid es einem für die Bewohner und auch für die Katze tun kann, finde ich trotz allem das die Belegschaft JETZT umsichtig handelt.

N
Nubbel

20.08.2013 um 21:37 Uhr

bullshit, auch Katzen kann man erziehen, sogar große .... hat mir vor einiger zeit ein sehr lieber mensch auf einem seminar erklärt

S
Snooker

20.08.2013 um 21:45 Uhr

Wiederspreche ich Dir nicht. Aber dazu darf das Personal nicht so knapp gehalten werden das sich dort alle eh schon überschlagen. Und was ist bis die Erziehung abgeschlossen ist, wenn bis dahin etwas passiert. Habe selbst ein halbes leben lang eine Fellnase im Haushalt und meine auch die Belegschaft dort hat anfangs mit der Anschaffung der Katze Fehler gemacht. Das Verhalten jetzt ist aber dennoch umsichtig. Und das eigentliche Problem, die cheffin kann keine Kohle verlangen.

H
häschen

20.08.2013 um 21:51 Uhr

Beschluss ..... im Sinne von beschlossen oder abgestimmt oder so ... Nicht der BR hat abgestimmt sondern die MA der Etage. Wir sind ein Pflegeheim mit 30% Blinden....diese sind aber alle Rollstuhl abhängig. Auch an Demenz erkrankte Menschen können drüber stolpern weil sie das nicht als Gefahr erkennen. Die Bewohner haben auch noch die Möglichkeit sich an Hund und Hasen zu erfreuen. Wir sind nicht leichtfertig damit umgegangen,wir haben es versucht aber....Er soll zu einer MA mit Kind und hat es da mindestens genau so gut . Es ging jetzt nur um das Schreiben der Chefin mit der Auflistung der Kosten und das die nun vom Team zu übernehmen sind.

Danke Euch für die Antworten

S
Snooker

20.08.2013 um 21:55 Uhr

@häschen Hatte versucht oben zu umschreiben das man dazu die Begebenheiten im Hause kennen müssen. Dies aber wollen viele nicht sehen. Mann kennt Texte in Form von § und eingene Sichtweisen.... nicht aber das was wäre wenn.

H
Hartmut

21.08.2013 um 09:45 Uhr

Auf den Punkt: Dass der Kater ausziehen soll, ja das kann sie verlangen. Abmachung und Hausrecht usw. Das Geld zurückverlangen? Nein, kann sie nicht. (Jedenfalls nicht direkt. Es steht ihr frei, euch alle zu verklagen.)

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