Krank am Sitzungstag.... Meldung an BR ? Wegen Beschlussfähigkeit? oder Freiwillig
Krankmelden. Auch beim BR(v)? Hallo. Wie ist das wenn ein BRm Krank ist, muss er es auch dem BRV oder so melden?. Es betrifft den Sitzungstag. Im allg. Melden sich die Kollegen auf der Arbeitsstelle ab.Welche aber Räumlich vom BR Sitzungsraum getrennt ist so das wir keine Ahnung haben, was mit dem BRM los ist wenn es nicht kommt. Aktuell war schon fast die Beschlussfähigkeit nicht gegeben.
Ja es ist nicht das erstemal. Ja die beiden wissen um die Problematik. und Nein, ich hänge weder an der einen noch andem anderen.(Beide zeigen keinerlei elan in Sitzungen oder bei Aktionen).
Aktuell ist mein Schädel ... voll mit Arbeit .(( so das ich nicht recht weis ob ich objektiv denke und mein Wissen nutze oder ob, es eher Subjektiv zu einer Eskaltion kommen könnte .( Bin auch nur ein "Tier.." auch wenn ich Zwei PC gleichzeitig laufen lassen muss...
Community-Antworten (16)
19.08.2009 um 17:57 Uhr
@waschbär
Ich würde das mit in die Geschäftsordnung des BR aufnehmen... Begründen würde ich es damit, dass keine Ersatzmitglieder geladen werden können und somit die Gefahr besteht, dass der BR Handlungsunfähig ist...
Jeder hat mal Stress... Und bei dem Wetter fällt das objektive denken auch nicht wirklich leicht...
19.08.2009 um 18:12 Uhr
@waschbär
ist ein BRM an der Wahrnehmung seines Mandates gehindert, wegen AU oder Urlaub so muss er dieses dem BRV mitteilen, damit dieser ein Ersatzmitglied gem. BetrVG rechtzeitig laden kann.
19.08.2009 um 18:15 Uhr
Hallo Waschbär jedes BRM hat sich bei Verhinderung umgehend beim BRV abzumelden, sieh dazu BetrVG § 29, 2. Wie soll der/die BRV denn sonst eine ordnungsgemäße Sitzung einberufen und dei Ersatzmitglieder sich auf die anstehende Sitzung vorbereiten? Bei mir würde es richtig aufs Fell geben. Armer Waschbär, bei dem Wetter so viel Stress, wäre jetzt bestimmt schön, das Fell zu kühlen.
19.08.2009 um 18:19 Uhr
Hallo Waschbär,
habe nochmals gesucht:
Das verhinderte BR-Mitglied hat nach § 29 Abs. 2 S. 5 BetrVG (§ 51 Abs. 2 S. 3 BetrVG) dem BR-Vorsitzenden unverzüglich unter Angabe der Gründe mitzuteilen, wenn er an einer BR-Sitzung nicht teilnehmen kann. Insbesondere bei vorhersehbarer, längerer Verhinderung (Urlaub, Krankheit, Elternzeit, etc.) hat das BR-Mitglied dies unverzüglich und unter Angabe der voraussichtlichen Dauer mitzuteilen. Unterlässt das verhinderte Mitglied die Information an den Vorsitzenden, so stellt dies einen Pflichtverstoß dar, wenn der Vorsitzende nicht anderweitig zuverlässig Kenntnis erlangt, oder wenn die Kontaktaufnahme nicht unzumutbar ist (z. B. wegen kurzfristig aufgetretener schwerer Erkrankung).
Also, kein Stress ienfach nur Koll. auf die Rechtslage hinweisen ;-))
20.08.2009 um 09:58 Uhr
qKlara,Erwin und die brhexe, Also ist eine Rüge mit inhalt "Mit der Bitte um einhaltung der Regeln" angezeigt ?
20.08.2009 um 11:55 Uhr
Hallo das wird mir mehr zu schaffen machen als "ihr " Dennoch danke für eure Beiträge. ( Ist der Text zu "Hart" ? Soll ja mehr eine Wartsche sein, als eine "echte" rüge :) Der Kern stammt aus dem Waf , Seminar wenn ich mich recht erinnere ...
Betrifft: Ihr Fernbleiben von Sitzungen.
seit Beginn der Amtsperiode des neuen Betriebsrates haben wir bereits Wöchentlich Sitzungen durchgeführt. Leider haben Sie trotz ordnungsgemäßer Einladung nicht teilgenommen .
Der Betriebsrat hat Ihr offensichtliches Desinteresse an der Ausübung des Wahl Amt zum Anlass genommen, mit Ihnen ein Gespräch zu führen, um Sie in kollegialer Weise auf Ihre Betriebsratspflichten hinzuweisen. Leider haben Sie bis heute Ihr Verhalten nicht geändert. Ihre Rechtfertigung, mit der Kandidatur und der Annahme des Amtes hätten Sie einen adäquaten Beitrag für eine Interessenvertretung geleistet, können wir nicht akzeptieren. Ebenso unakzeptabel ist Ihre Auffassung, daß Sie den aus der Kandidatur und der Wahl zum Betriebsrat erwachsenden Kündigungsschutz als angemessene Entschädigung für Ihr Engagement betrachten. Es versteht sich von selbst, daß Engagement auch ein aktives Mitarbeiten im Gremium voraussetzt.
Sollten Ihre Äußerungen Ihre wahren Beweggründe für die Kandidatur wiedergeben, sehen wir in Ihrem Verhalten eine Verkennung des gesetzlichen Auftrags des übernommenen Ehrenamtes. Sollten Sie nicht umgehend aktive Bereitschaft zeigen, das Betriebsratsmandat entsprechend dem gesetzlichen Auftrag durch regelmäßige Teilnahme an Betriebsratssitzungen und durch die Übernahme von Betriebsratsaufgaben auszufüllen, betrachten wir Ihre fortgesetzte Passivität als grobe Verletzung der Ihnen auferlegten Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Wir sehen uns dann gezwungen, Sie zur Aufgabe Ihres Betriebsratsmandats aufzufordern, damit die Interessenvertretung künftig durch einen anderen Kollegen engagiert wahrgenommen werden kann.
Sollten Sie unserer Aufforderung nicht Folge leisten, sind wir gezwungen, gegen Sie ein Amtsenthebungsverfahren nach § 23 Abs. 1 BetrVG beim zuständigen Arbeitsgericht einzuleiten.
Wir gehen davon aus, daß Sie den Betriebsrat - auch zum Schutz Ihrer eigenen Person - nicht zu diesem Schritt zwingen. Wir hoffen, daß Sie sich in Zukunft wie alle Betriebsratsmitglieder intensiv um die Interessenvertretung unserer Arbeitnehmer im Betrieb bemühen werden.
In Erwartung einer zukünftig konstruktiven Zusammenarbeit verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r)
20.08.2009 um 12:19 Uhr
Guten Morgen Waschbär, also heute scheint es Dir ja wieder besser zu gehen. m großen und ganzen finde ich das Schreiben so ok. Nur den Passus mit dem Arbeitsgericht würde ich weglassen. Ob die Verletzungen wirklich ausreichend sind um ein solches Verfahren durchzukriegen, glaube ich nicht, leider..... Es ist schon traurig, das in den Gremien mal mehr mal weniger Leute sitzen, wo man sich fragt, warum sind die im Betriebsrat. Auch bei uns ein Ärgernis, obenfrauf kommen dann noch die arbeitgeberfreundlichen BRM, die das zu blocken versuchen, was den Interessen der Firma entgegensteht. Ach ja, und ich würde in dem Schreiben die Kollegen duzen. Lass Dir durch solche BRM kein graues Fell wachsen, auch wenn´s schwerfällt. Was sagen eigentlich Deine anderen Kollegen im BR zu den zwei Traumtänzern? Gruss BR-Hexe
21.08.2009 um 11:45 Uhr
@BRHexe,
Der rest ist auch angefressen, aber es kommt immer mehr in Mode (wenn die das können..)
Dazu kommt wohl noch Panic bei einigen in einen Konflikt zu gehen.... ( Stimmen zur sicherung der Freistellung) , andere sagen, die wurde Gewählt passt schon. Dann mir doch egal, dann wieder spricht keiner :((( Macht das Leben leichter...
Also im gro ... eher Tendenz, ist nicht unser Bier :((( Aber ich merke schon, du hast da auch so deine Bauchweh mit .) Wenn du willst können wir uns ja gegenseitig helfen...
21.08.2009 um 13:24 Uhr
@waschbär die Unfähigkeit Konflikte einzugehen und dann auch bis zum Ende auszutragen ist bei uns das größte Problem. Mit der großer Klappe sind in den Sitzungen alle dabei, wenn dann aber ein Konflikt mit dem AG da ist, wenn´s ernst wird und beschlossen werden soll, wird Schlingerkurs gefahren und dann ist auf einmal alles nicht so schlimm. Damit das Leben der BRM auch leicht bleibt wird der Weg des geringsten Widerstandes gewählt, was man nur nicht in die Köpfe der Mitläufer dieses Weges kriegt, das dies letztendlich den MA schaden wird. Aber man will ja nur das Beste für die Firmeninteressen. Die anderen BRM sind gefrustet und die Tendenz geht eindeutig dahin, das die langjährigen kampferprobten BRM nicht mehr weiter machen wollen.
21.08.2009 um 13:34 Uhr
Hallo,
jaja das kenne ich auch alles zur genüge.
Aber ich werde das ändern,2010 werde ich meine Liste so aufstellen das die ,aktiven' die vorderen Plätze einnehmen,da bin ich dann wenigstens einigermassen auf der sicheren Seite.
LG
21.08.2009 um 14:59 Uhr
@DocPille Dazu wünsche ich Dir viel Glück, hoffe mal, das Du dann nicht nur die "aktiven" sondern auch die mit Rückrat dabei haben wirst. Ob ich auch den Weg der Listenwahl anstreben sollte, muss ich mir nochmal überlegen, im Augenblick habe ich schwer damit zu kämpfen überhaupt noch bis zum Ende der Amtsperiode durchzuhalten.
21.08.2009 um 15:31 Uhr
@Doc Pille, Ach so dir auch schon ?? Dachte du Triffst besser ( ist ein Insider witz)
@BR Hexe, Hast du so einen Komunikations kasten schon gesehen ? Da kann mann eine Nachricht reinschreiben oder eine E-Mail Adresse .-)
21.08.2009 um 16:02 Uhr
@BRHexe
Wie durchhalten?? Natürlich hältst du durch,und dann Neuwahlen. Ich und meine Stellv sindbei uns das rückrat des BR,bei einem 9er Gremium sehr traurig. Habe 4 sehr junge ersatzmitglieder , die sind aktiver als die alten.Jammern hilft nichts da müssen wir durch.
@Waschbär das mit dem Insider Witz habe ich jetzt ehrlich nicht verstanden
21.08.2009 um 16:51 Uhr
@DocPille,
Feuerleitfeldwebel .... .-)))
21.08.2009 um 19:01 Uhr
Achja,stimmt , grins
21.08.2009 um 19:17 Uhr
@BRHexe Ist die Zeit wieder gekommen wo BRM ihre Amtszeit überdenken? Du bist schon die 4. innerhalb weniger Tage, von der ich sowas höre. Komm schon, halt durch, nach dem Regen kommt wieder Sonnenschein ;-)))
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