Erstellt am 20.08.2013 um 12:18 Uhr von gironimo
Vom Grundsatz her ist die Entscheidung, eine derartige Analyse zu machen mitbestimmungsfrei.
Allerdings ergibt sich die Frage, was da speziell gamacht wird. Wenn nämlich mitarbeiterbezogene oder -beziehbare Daten erfasst und verarbeitet werden (wahrscheinlich ja auch mit IT), Fragebogen erstellt und ausgefüllt werden und letztendlich auch die Auswertung, die eventuell Rückschlüsse auf einzelne AN zuläßt, wäre der BR in der Mitbestimmung.
Wenn nun schon der AG den BR um Zustimmung bittet, wird es wohl um derartige Dinge gehen.
Darum solltet Ihr dem AG sagen, dass Ihr für Eure Entscheidung mehr Informationen benötigt:
Art und Zweck der Analyse.
Methode der Durchführung (Details)
Wer führt durch
Wer wertet aus; Kriterien
usw.
Ggf. müsst Ihr einen Sachverständigen hinzuziehen. Eine Betriebsvereinbarung wäre anzuraten.
Erstellt am 20.08.2013 um 12:25 Uhr von Snooker
Direkt morgen könnt ihr dort eh keine Zusage geben, da ihr gegebenfalls erst einen Beschluss darüber fassen müsst. Ich gehe ja mal nicht davon aus das ihr einen Voratsbeschluss gefasst habt.
Erstellt am 20.08.2013 um 12:40 Uhr von Nubbel
und nicht unter termindruck setzen lassen, es dauert so lange wie es dauert, der arbeitgeber hätte euch schließlich früher informieren können
Erstellt am 20.08.2013 um 20:44 Uhr von Hartmut
Hi Thunderelf, sobald es bei einem solchen Vorhaben um Verhaltens- oder Leistungskontrolle geht oder gehen kann, seid ihr in der Mitbestimmung, und zwar schon im Vorfeld.
Für Morgen den Tipp: Zuhören, Notizen machen bzw. Unterlagen dazu geben lassen. Alles genau erklären lassen, ggfs. nachfragen ("Habe ich das recht verstanden, dass Sie also..."). Cool bleiben, Pokerface, am Ende sagen: "Vielen Dank, wir werden das auf die Tagesordnung nehmen für die nächste reguläre BR-Sitzung, die ist am xxx, und darüber beraten. Den Beschluss, zusammen mit dem unmittelbar betreffenden Auszug aus dem Sitzungsprotokoll, lassen wir Ihnen zukommen. NEIN, ich habe es doch schon mal gesagt, wir äußern uns vorher NICHT dazu!"
Allenfalls könnt ihr dem AG entgegenkommen, falls es ihm sehr wichtig ist, und eine AO Sitzung einberufen. Das würde ich mit allerdings für etwas wirklich Wichtiges aufheben, Sozialplan oder so.
Erstellt am 20.08.2013 um 22:11 Uhr von Hoppel
@ Thunderelf
Google mal > Leistungsbemessungssysteme, eine Handlungshilfe für BR
Ihr solltet morgen gut zuhören, Verständnisfragen stellen und sonst erst mal nichts.
Dagegen könnt ihr nichts tun, aber ihr könnt darauf Einfluss nehmen, dass bestimmte Spielregeln eingehalten werden; siehe Handlungshilfe.
Und wenn IHR es für erforderlich haltet, eine Sondersitzung zum Thema einzuberufen, macht Ihr das.
Es ist vollkommener Quatsch, sich zusätzliche Sitzungstermine für "wirklich wichtige Dinge" aufzusparen. Es kommt einzig und allein darauf an, was in Euren Augen zu welchem Zeitpunkt erforderlich ist!