W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befreiung vom Bereitschaftsdienst wegen Krankheit

D
Dellmann
Nov 2016 bearbeitet

Eine Kollegin (Ärztin) hat ein ärztliches Attest in dem bescheinigt wird das sie keine Bereitschaftsdienste mehr ableisten darf. Wie soll sie dieses durchsetzen und wie können wir als BR sie dabei unterstützen?

Vielen Dank

7.66503

Community-Antworten (3)

K
Kölner

20.08.2013 um 13:17 Uhr

@Dellmann AG vorlegen - wollen wir hoffen, dass der AG da mitspielt. Je nach Lage kann das ausgehen wie das Hornberger Schießen.

H
Hartmut

20.08.2013 um 22:30 Uhr

Hallo Dellmann, willkommen im BR Forum! Auch für Ärzte ist eine ärztliche Krankschreibung rechtswirksam. Deine Kollegin sollte also jenes Attest der dafür vorgesehenen Stelle (vermutlich ihrem Vorgesetzten) vorlegen. Um das zu bekräftigen, empfehle ich den folgenden Satz zu sagen: "Ich darf keine Bereitschaftsdienste mehr ausführen."

Ihr als Betriebsrat könnt ihr dabei helfen, falls sie das möchte, indem ein BRM ihrer Wahl sie zu dem Gespräch begleitet.

N
Nubbel

20.08.2013 um 22:35 Uhr

und ihr solltet ihr vor dem gespräch mitteilen, dass eventuell ein eisiger Wind durch ihren arbeitsvertrag weht

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Bereitschaftsdienst soll in Rufbereitschaft geändert werden - was tun?

Älter

Bereitschaftsdienst - Rufbereitschaft Das Urteil des EuGH vom 3. Oktober 2000 hat beschieden, dass Bereitschaftsdienst (BD) im vollen Umfang Arbeitszeit ist. Demanch dürfen diensthabende Ärzte und

Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?

Älter

Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit

Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ?

Älter

Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst? wir stehen vor der Frag, wie der folgende Sachverhalt bei unserem technischen Support zu beurteilen ist (handelt es sich um Rufbereitschaft oder um Bereitsch

ortsungebundener Bereitschaftsdienst?

Älter

Hallo Mitstreiter, ich bin auf der Suche nach Bestätigung meiner Theorie, nach der unverzügliche Arbeitsbereitschaft bei Anruf zur Arbeit mit einem Notebook Bereitschaftsdienst und nicht Rufbereitsch

Urteil zu Krank im Bereitschaftsdienst - das die ganzen Stunden des BD im Krankheitsfalle "gutschreibt"?

Älter

Hallo Zusammen, es gibt ein Urteil zum TVöD Krank im Bereitschaftsdienst. Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit udn ist auch wie diese zu bewerten. Bislang haben unsere MA nur den Krankenaufschlag für d