Auslands Dienstreise
Ein Kollege fliegt 12 Tage nach Süd Korea, es ist ein Wochenende zwischen. Wird das bezahlt, auch wenn in Korea nicht gearbeitet wird ? Oder zählt es als Wochenende wie zu Hause. Danke schon mal.
Community-Antworten (5)
19.08.2013 um 22:18 Uhr
@Tilauni
Das kann Dir hier so bestimmt keiner sagen. Dazu fehlen zu viele Basics.
Was sagt der Arbeitsvertrag? Was, wenn einer greift, der Tarif? Welche Stellung im Betrieb hat er inne? Leitender Angestellter oder nicht? Wie ist die betriebliche Übung…und….und….und……
19.08.2013 um 22:25 Uhr
Er fliegt 12 Tage nach Süd Korea?? Da stimmt doch was nicht mit dem Flugzeug! Gruß, Dein Friwi
19.08.2013 um 22:42 Uhr
@Friwil
Ist doch ganz einfach…….
Das ist eines der ersten Flugzeuge, das bis ins All aufsteigt. Wenn es dann die Umlaufbahn erreicht hat, wartet es, da es nicht schnell genug ist, bis Süd Korea von hinten kommt, und taucht dann wieder in die Atmosphäre ein. Damnich……dann müsste man ja eigentlich auch Rückwärts landen können oder?
19.08.2013 um 22:48 Uhr
Anwendbares Recht Rechtswahl durch die Parteien Arbeitnehmer und Arbeitgeber können im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit das auf das Arbeitsver-hältnis anwendbare Recht vereinbaren (Art. 3 Rom I-VO). Dieser Grundsatz unterliegt jedoch Ein-schränkungen. Insbesondere darf die Rechtswahl der Parteien nicht arbeitnehmerschützende zwingende Vorschriften des Rechts ausschalten, welches ohne die Wahl anwendbar wäre (vgl. dazu unten). Mangels einer Rechtswahl anwendbares Recht Fehlt eine derartige Vereinbarung, richtet sich das anwendbare Recht in erster Linie nach dem gewöhnlichen Arbeitsort gemäß Art. 8 Abs. 2 Rom I-VO. Der gewöhnliche Arbeitsort ist bei vo-rübergehenden Entsendungen ins Ausland der inländische Arbeitsort. In der Regel bleibt somit das deutsche Recht anwendbar, wenn es sich nur um eine vorübergehende Entsendung handelt. Ver-richtet der Arbeitnehmer seine Arbeit gewöhnlich nicht in ein und demselben Staat, ist grundsätz-lich das Recht des Landes maßgebend, in dem sich die Niederlassung befindet, die den Arbeit-nehmer eingestellt hat. In beiden Fällen ist eine Ausnahme vorgesehen, wenn das Arbeitsverhält-nis nach den Gesamtumständen eine engere Verbindung zu einem anderen Staat aufweist. Dann gilt das Recht dieses Staates.
20.08.2013 um 10:04 Uhr
Ich würde davon ausgehen, dass er am arbeitsfreien Wochenende kein Gehalt erhält (wie zu Hause). Er erhält natürlich die Tagesspesensätze für diese Tage.
Verwandte Themen
Dienstreise eines BR Mitglieds
ÄlterHallo, bin erster Nachrücker und, sozusagen, ständiges Ersatzmitglied für ein BRM das sehr oft (auch mehrere Wochen) auf Dienstreise ist. Meine Frage: Bin ich als ein "vollwertiges" Mitglied des B
Verweigerung einer Dienstreise des BRV zur Beratung von mehreren Kollegen im Außendienst - was tun?
ÄlterHallo, ich bin Betriebsratsvorsitzender in einem Unternehmen mit einem hohen Anteil an Außendienstmitarbeitern. Diese sind 4 Geschäftstellen zugeordnet. In einer Geschäftsstelle gibt es jetzt massive
Abordnung/dienstreise - Mitbestimmungsrechte?
Älterabordnung/dienstreise Hallo, auch wir haben da mal wieder ein Problem mit unserem AG. Eine Kollegin von uns soll für 14 Tage eine Kontrollfunktion in unserer 400 km entfernten Hauptstelle durchführe
Dienstreise - Ist ein Besuch eines BR-Seminars eine Dienstreise?
ÄlterMoin! Mal ne bescheidene Frage: Ist ein Besuch eines BR-Seminar eine Dienstreise, bei der ich Spesen bekommen muß?
Dienstreise
ÄlterHallo Mein Kollege musste am Wochenende ( Sonntag ) in die USA fliegen ( Dienstreise) für 14 Tage , bekommt er die Dienstreise voll bezahlt ? Der § 612 BGB hilft mir wirklich nicht sehr weit weiter.