W.A.F. LogoSeminare

Schulung als Dienstreise genehmigen

W
Wellness
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

ein BR Mitglied hat ordnungsgemäß einen Antrag auf Schulung nach dem BetrVG § 37 (6) gestellt. Der Beschluss wurde gefasst und der AG entsprechend informiert. Der AG hat dennoch die Schulung mit allerlei Finessen verhindern wollen. Das neueste Argument ist, das BR Mitglied hätte einen Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise stellen müssen, weil sonst kein Versicherungsschutz bestehen würden! Eine Abmeldung beim direkten Vorgesetzen ist mündlich erfolgt.

Frage: Ist ein gesonderter Antrag auf Dienstreise erforderlich und was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird? Behinderung der BR Arbeit?

Vielen Dank schon mal an alle.

Wellness

94901

Community-Antworten (1)

R
rtjum

11.03.2011 um 09:51 Uhr

Schaust Du weiter unten in dem Beiträgen, selbe Frage wurde gestern erst gestellt...

Ihre Antwort