Erstellt am 16.08.2013 um 16:14 Uhr von Hoppel
@ neska
Es gibt keinen speziellen Wahlzeitraum für den Einzelhandel. Die regelmäßige BR-Wahl findet wie in jedem anderen Betrieb alle 4 Jahre (2010, 2014, 2018 ...) zwischen 1.3. und 31.5. statt.
Was meinst Du überhaupt mit der Frage, wonach sich die Wahl richten soll? Kleiner Tipp ... das Wetter spielt keine Rolle. :-)
Erstellt am 16.08.2013 um 17:33 Uhr von Hartmut
Ich nehme an, neska möchte nicht wissen, wonach sich die Wahl als solche richtet, sondern das WahlERGEBNIS. Kurz gesagt gewinnt der Bewerber (bzw. die Berwerber-Liste), der bzw. die die meisten Stimmen bekommen hat. (Wer das gerne genauer ausführen möchte, fühle sich frei, das zu tun :)
Erstellt am 16.08.2013 um 19:56 Uhr von Hoppel
@ Hartmut
Deine Antwort ist ein schönes Beispiel dafür, dass man doch lieber erst mal nachfragen soll, worum es tatsächlich geht. Und dass man dann besser eine Antwort abwartet, als nicht gestellte Fragen zu beantworten. :-)
@ Neska
Es gehört sich nicht, seine ursprüngliche Fragestellung nachträglich zu ergänzen. Dafür steht auch einem Threadstarter die ganz normale Antwortmöglichkeit zur Verfügung.
In Eurem Betrieb MUSS im Regelwahlzeitraum 1.3.-31.5.2014 neu gewählt werden. Siehe Kommentar zum § 13 Abs.3 BetrVG.
Mit den Bundestagswahlen hat das aber überhaupt nichts zu tun.
Erstellt am 16.08.2013 um 20:50 Uhr von Hartmut
neska, in seiner zweiten Antwort (ganz unten, wo sich kein Angriff auf den Fragesteller oder auf die anderen Forenbesucher befindet und auch keine Polemik) erinnert mich Hoppel an deine Frage betr. der Bundestagswahl. Auch auf diese Frage darfst du natürlich eine sachliche Antwort erwarten. Also - Ja, es gibt Analogien: Beide Wahlen sind geheim, die Anzahl Mandate pro Kopf bzw. Liste wird proportional zur Anzahl der auf sie entfallenen Stimmen vergeben, der Ablauf ist klar geregelt, die Ergebnis-Verkündung auch, der Wahltermin ist lange angekündigt, etc. Allerdings gibt es auch eine Menge Unterschiede, die hier aufzuzählen den Rahmen sprengen würde.
Erstellt am 17.08.2013 um 09:20 Uhr von gironimo
siehe auch § 13 BetrVG
Wie gewählt wird steht im BetrVG und der Wahlordnung zum BetrVG.
Erstellt am 17.08.2013 um 10:02 Uhr von Hoppel
@ Hartmut
"Ja, es gibt Analogien: Beide Wahlen sind geheim, die Anzahl Mandate pro Kopf bzw. Liste wird proportional zur Anzahl der auf sie entfallenen Stimmen vergeben, ...."
Stimmt, beide Wahlen müssen das Wahlgeheimnis wahren, der Ablauf ist gesetzlich klar geregelt etc.!!! Aber damit hört´s aber auch schon auf. Du solltest Dich einmal belesen, wie die Sitze im Bundestag "verteilt" werden.
Im Gegensatz zu einer BR-Wahl kommt eine Kombination aus Verhältnis- UND Mehrheitswahl zur Anwendung. Außerdem werden nicht nur Stimmen ausgezählt und proportional verteilt!
Im ersten Schritt werden die regulären Abgeordnetensitze des Bundestags bereits vor der Wahl auf die 16 Bundesländer verteilt. Entsprechend der Bevölkerungsgröße erhält jedes Land eine feste Anzahl an Sitzen.
Erstellt am 17.08.2013 um 14:15 Uhr von AlterHase
@Alle
Lasst uns diesen Dummfug mit den Analogien besser beenden. Nachher kommt noch jemand auf die Idee, Analogien von der Antwort zum Antwortgeber aufzeigen zu wollen.
@Hartmut
Wenn Du schon versuchst, Analogien zu irgendetwas herzustellen, solltest Du es besser auf die Frage beziehen und nicht das Fantasieren anfangen.
Wenn meinen „wenigen“ Gehirnzellen nicht das Navi verlustig gegangen ist, bezieht sich die Frage auf einer Analogie zu den Terminen und nicht auf irgendetwas das ich mir einbilde, jetzt unbedingt von mir geben zu müssen.