Erstellt am 16.08.2013 um 13:00 Uhr von Charlys
Was wurde den gesagt bzw zugesichert?
Erstellt am 16.08.2013 um 13:06 Uhr von Knickebein
Dss jeder AN 30 tage Urlaub bekommt.
Erstellt am 16.08.2013 um 13:10 Uhr von Tanzbär
Das hat der BR festgelegt?
Erstellt am 16.08.2013 um 13:13 Uhr von Knickebein
Nein die zusage hat der AG gemacht da die Verträge der meisten AN noch nach alter gestaffelt sind was unzulässig ist.
Erstellt am 16.08.2013 um 13:22 Uhr von Watschenbaum
das ist ja so ähnlich wie "Würmerziehen im Watt" ,-))
wenn es eine konkrete, verbindliche Zusage des AG gab, man dies auch beweisen kann, entsteht ein Anspruch, den man auch durchsetzen könnte
was der AG nun genau in welchem Rahmen und welchem Zusammenhang gfs. unter welchen Einschränkungen oder Voraussetzungen geäußert hat, wäre eben wichtig,
um zu beurteilen, ob dadurch Ansprüche entstanden sind oder auch nicht
Erstellt am 16.08.2013 um 13:23 Uhr von polybär
@Knickebein,
müsste nicht jeder AN einen Zusatz zu seinem Arbeitsvertrag erhalten?
Erstellt am 16.08.2013 um 13:29 Uhr von Watschenbaum
vielleicht spielt ja gar keine Rolle, was der AG gesagt hat oder nicht, da ja die Rechtsprechung bereits festgestellt hat, daß eine unzulässige Altersdiskriminierung dadurch "geheilt" werden könnte, indem jeder AN unabhängig, wie alt er wäre, den höchsten vorgesehenen Urlaubsanspruch erhält
1. Die Regelung in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD, wonach Beschäftigte nach der Vollendung ihres 40. Lebensjahres in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub haben, während der Urlaubsanspruch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres nur 26 Arbeitstage und bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres nur 29 Arbeitstage beträgt, beinhaltet eine unmittelbare, nicht gerechtfertigte Diskriminierung wegen des Alters.
2. Der Verstoß der in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD angeordneten Bemessung des Urlaubs nach Altersstufen gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters kann für die Vergangenheit nur beseitigt werden, indem der Urlaub der wegen ihres Alters diskriminierten Beschäftigten in der Art und Weise "nach oben" angepasst wird, dass auch ihr Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage beträgt.
BAG, Urteil vom 20. 3. 2012 - 9 AZR 529/10
Erstellt am 16.08.2013 um 13:58 Uhr von gironimo
Ich gehe mal davon aus, dass es sich hierbei nicht um einen Betrieb handelt, der tarifgebunden ist.
Der BR ist ja als Institution außen vor, da eine derartige Regelung unter dem Tarifvorbehalt fällt (§ 77 Abs. 3 BetrVG). Eine BV entfällt also.
Gehört haben es nun aber offenbar viele Betriebsräte (während einer Sitzung) als Arbeitnehmer und das Ganze wurde auch noch protokolliert. Die Frager ist: War es eine Generalzusage des Arbeitgebers? Der AG will ja ohnehin nur auf die Rechtsprechung reagieren (was er allerdings auch anders könnte).
Zusätzlicher Vereinbarungen bedarf es meiner Meinung nach nicht. Er braucht ja nur die 30 Tage gewähren.
Erstellt am 16.08.2013 um 14:48 Uhr von Watschenbaum
viele Möglichkeiten hat der AG nicht, anders zu reagieren,
wenn diese Urlaubsregelung in den Arbeitsverträgen so festgelegt ist,
zumindest könnte der AN genau das fordern, was ihm einzelvertraglich als Höchsturlaub angeboten wird, falls weniger Urlaubsanspruch nur durch das Lebensalter begründet sein soll
Erstellt am 16.08.2013 um 16:07 Uhr von Hoppel
@ Knickebein
Wenn diese Aussage "30 Urlaubstage für Alle" in die Sitzungsniederschrift aufgenommen wurde, hat der AG doch ganz bestimmt seinen Auszug der Niederschrift postwendend erhalten. Oder etwa nicht?