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Kann ein BR verlangen daß seine Aussage zu Themen Wortgetreu in Der sitzungsniederschrift stehen

W
Wonderwummen21
Jan 2018 bearbeitet

Hallo bitte gebt uns einen Rat; wir haben einen Kollegen im BR -Gremium (3 Mann/Frau BR) der generel Änderungen in den Protokollen /Sitzungsniederschriften (kurz SN) wünscht -wenn 2 BR-Mitgleider feststellen das war so die SN ist oke hat der Kollege trotzdem Einwände und wünscht selbst Aussagen zu Diskusionen die ein anderes BR-Mitglied getroffen hat zu verändern. Wir möchten nun den Antrag stellen daß in den SN nur noch die Themen die besprochen werden stehen keine einzelnen Aussagen mehr -klare aussagen nur noch bei BR-Beschlüssen können wir das auch gegen den Willen des einen BR-Mitglieds beschließen? bitte um schnelle Rückmeldungen Danke eure wonderwummen 21

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Community-Antworten (3)

H
Heini

04.11.2006 um 21:12 Uhr

Die Vorgaben gem. § 34 Abs.1 BetrVG sind einzuhalten. Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.

Wenn die gesetzlichen Vorgaben in der Sitzungsniederschrift erfüllt wurden kann man die SN abheften. Mann kann die SN auch in der folgenden Sitzung vom BR durch Beschluss genehmigen lassen. Dafür würde ja die Mehrheit 2 Ja Stimmen zu 1 Nein Stimme ausreichen. Nach Genehmigung den Kollegen quarken lassen und die SN abheften.

Es gebe noch die Möglichkeit das der Kollege eine Gegendarstellung anfertigt und man diese der SN beifügt. Wäre vieleicht besser für das Betriebsratsklima.

Auf Weiteres würde ich mich als Vors. nicht einlassen.

K
Kölner

05.11.2006 um 00:46 Uhr

Ich bin fest davon überzeugt, dass eine Einwendung gegen die Sitzungsniederschrift in jedem Fall (zeitnah) behandelt und protokolliert werden muss. Selbst eine Abstimmung über das Protokoll würde dies nicht verhindern. Übrigens: Je nachdem wie (heftig) die Gegendarstellung ausfiele, könnte das auch ernsthafte Konsequenzen für die Glaubwürdigkeit der Sitzungsniederschrift haben; vor allem bei einer gerichtlichen Überprüfung.

Z
zimba

05.11.2006 um 02:17 Uhr

@Wonderwummen21 Protukolle können nicht geändert werden. Es kann eine Ergänzung zum Protukoll gemacht werden.

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