Guten Tag,
ich bin Betriebsratsvorsitzender in einem Betrieb mit 181 Mitarbeitern.
Mit meinem Arbeitgeber habe ich ausgehandelt dass ich an 3 Tagen ( Dienstag,Mittwoch, Donnerstag ) von der Arbeit freigestellt bin. Sitzungen finden bei uns Mittwochs statt.
Nun zu meiner Frage :
Wir sind ein Abfallentsorgungsunternehmen incl. Straßenreinigung. Wir fallen unter den TVÖD. Wir sind in den Wintermonaten gemäß unserer Satzung zum Winterdienst verpflichtet.
Deshalb müssen wir die Straßen und Gehwege von Eis und Schnee befreien.
Kann der Arbeitgeber mir dann die Freistellung verwehren, unter dem Aspekt dass die Betrieblichen Belange bzw. Notsituation wichtiger seien als die Betriebsratsarbeit?
Soviel ich weiß, hat doch Betriebsratsarbeit Priorität vor allem, oder…….?

MFG