Erstellt am 13.08.2013 um 10:33 Uhr von Snooker
Betriebsratsarbeit geht immer vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit
Eine Arbeitsbefreiung ist immer dann erforderlich, wenn das Betriebsratsmitglied dies bei gewissenhafter Überlegung und bei ruhiger, vernünftiger Würdigung aller Umstände für erforderlich halten durfte, vgl. BAG 06.08.1981, AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG.
Erstellt am 13.08.2013 um 10:40 Uhr von Charlys
....... bedeutet auch ggf muss man verschiebbare BR Arbeit auch mal verschieben, hinten anhängen.
Erstellt am 13.08.2013 um 11:34 Uhr von Nubbel
das du das mit dem chef so ausgehandelt hast, würde ich als betriebsratsmitglied so nicht akzeptieren. das du es mit dem chef ausgehandelt hast zeigt, das du von schafen umgeben bist
Erstellt am 13.08.2013 um 11:49 Uhr von Brösel
Wie darf ich das verstehen Nubbel ??
Erstellt am 13.08.2013 um 12:03 Uhr von Nubbel
1 es muß nicht immer der vorsitz sein
2 wenn, dann handelt das der br aus
3 welche anderen mitglieder werden regelmäßig freigestellt?
4 ist die freistellung austauschbar?
5 oder werden die anderen betriebsratsmitglieder nicht mehr freigestellt?
Erstellt am 13.08.2013 um 12:14 Uhr von Brösel
Darauf bezog sich aber nicht meine eigentliche Fragestellung.
Aber um Deine Frage zu beantworten, meine Kollegen möchten nicht freigestellt werden. Die restlichen 6 BR Mitglieder möchten das ich alleine die Freistellung bekomme.
MfG
Erstellt am 13.08.2013 um 12:49 Uhr von Nubbel
na dann:)
wenn ihr das mit der freistellung so mit dem arbeitgeber, schriftlich, vereinbart habt....
oder habt ihr im winter weniger betriebsratsarbeit?
Erstellt am 13.08.2013 um 13:13 Uhr von polybär
@Brössel,
Eine "Notsituation" ist etwas was der AG nicht vorhersehen könnte. Das es im Winter zu Schneefall kommt ist in der Regel kein Notfall sondern "üblicherarbeitsaufwand"
Die frage ist mehr eine Frage wieviel hälst du aus und ist es dir Wert recht zubekommen dafür aber bis zur Rente stress zu haben?
Steht dein BR hinter dir?
Wie siehst du die sache? Ist es dir möglich mal die "Frteistellung" zu Verschieben oder gibt es andre dinge die dagengen Sprechen ( Fristlosekündigungen etc..)
Recht haben unds Recht bekommen sind schon immer zwei paarschuhe, aber mit dem Recht zu Leben, welches ein andrer als Unrecht empfindet ist eine Harte bürde.
Wenn du mir Sagst ICH will auf meine Feistellung Bestehen und möchte nicht dem AG in der sogenannten Not helfen, egal was das bedeutet, dann gibt es wege dieses zu machen. Ob dich das ABER weiterbringt ist eine andre Frage.
Was ist also dein Ziel?
Freistellung aus Prinzip oder Freistellung weil es Wichtig ist?
Erstellt am 13.08.2013 um 14:29 Uhr von Charlys
Notsituation wäre plötzlicher unerwarteter höherer Krankenstand oder Unwetter mit dem nicht zu rechnen war. Alles Fälle welche es gab. Selbst für Wetterdienste nicht so vorhersehbar.
Erstellt am 13.08.2013 um 14:32 Uhr von gironimo
Ich sehe das auch so:
"Es kommt die Zeit mit Sicherheit, in der es wieder stürmt und schneit" (Alter Werbespruch der DB).
In dem Moment, wo der AG mit Dir die Freistellung so abgesprochen hat, wusste er, dass er für den Winter entsprechend planen muss. So gesehen würde ich zunächst einmal davon ausgehen, dass der AG mit Dir nicht rechnen braucht.
Allerdings würde ich auch die tatsächliche Situation im Auge behalten. Wenn nicht gerade wichtige Fristen zu wahren sind, kann man ja auch mal ganz unbürokratisch einen Tag tauschen.
Vielleicht schaust Du mal im Herbst auf die Personal (-einsatz)planung. Wenn Du da Engpässe erkennst, kannst Du ja mit dem AG noch einmal über dieses Problem ein Gespräch führen.