Hallo, wir haben im Moment einen 14-jährigen Schüler bei uns, welcher ein "Betriebspraktikum" während den Ferien macht. Wie lange darf dieser eigentlich täglich arbeiten. Ich bin der Meinung das hier das JArbSchG §5 Abs. 3 greift (d.h. nicht mehr als täglich 2 Stunden). Unsere HR Abteilung ist da anderer Meinung. Könnt Ihr mir bitte helfen wer nun Recht hat?
Vielen Dank.