Schülerpraktikanten - Betriebspraktikum mitbestmmungspflichtig?
schülerpraktikanten sind nicht mitbestimmungspflichtig. was ist aber mit praktikanten sie von einer weiterführenden schule kommen / berufsvorbereitenden. schüler die ihren hauptschul/realschulabschluss nachholen oder schüler die keinen ausbildungsplatz bekommen haben und ein vorgeschriebenes betriebspraktikum absolvieren müssen. sind diese mitbestmmungspflichtig? es sind praktikanten die ein praktikum von ein bis drei wochen oder einen tag in der woche innerhalb eines jahr absolvieren wollen. alle sind unter 18 jahre. wäre schön wenn ich eine antwort noch am montag bekommen würde. ich danke euch recht herzlich
Community-Antworten (5)
14.10.2006 um 21:53 Uhr
Wenn es sich um Praktikanten an sich handelt sind sie nicht mitbestimmungspflichtig,da sie ja kein geld vom AG erhalten und somit auch keinen Arbeitsvertrag zustande kommt.
Übrigens:Kann es sein das wir uns vom Seminar BR 1 kennen???Bad Berneck 9.-13.10.06
14.10.2006 um 22:28 Uhr
Hallo Daniel kannst du mir noch sagen wo ich das nachlesen kann ? übrigens ich bin das nicht aus bad berneck gruß inka
14.10.2006 um 22:28 Uhr
inka,
diese Seite gibt viele Antworten und ist sehr ausführlich:
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/4468.pdf
14.10.2006 um 23:33 Uhr
hallo Lott soll ich dasso verstehen, weil praktikanten / fremdunternehmen nich wahlberechtigt sind sind sie nicht mitbestimmungspflichtig gruß inka
15.10.2006 um 00:51 Uhr
"Wenn es sich um Praktikanten an sich handelt sind sie nicht mitbestimmungspflichtig,da sie ja kein geld vom AG erhalten und somit auch keinen Arbeitsvertrag zustande kommt."
Bei Ersatzdienstleistenden kommt auch kein Arbeitsvertrag zu Stande und die Mitbestimmung des Betreiebsrates wird grundsätzlich befürwortet.
Diese Argumentation läuft also leer.
Maßgeblich ist, ob die Praktikanten in den Betriebsablauf integriert werden, also selber Arbeitsleistung erbringen, oder ob sie nur zur Wissensvermittlung dort sind, also quasi "nur" zuhören.
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