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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schülerpraktikanten - Betriebspraktikum mitbestmmungspflichtig?

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inka
Jan 2018 bearbeitet

schülerpraktikanten sind nicht mitbestimmungspflichtig. was ist aber mit praktikanten sie von einer weiterführenden schule kommen / berufsvorbereitenden. schüler die ihren hauptschul/realschulabschluss nachholen oder schüler die keinen ausbildungsplatz bekommen haben und ein vorgeschriebenes betriebspraktikum absolvieren müssen. sind diese mitbestmmungspflichtig? es sind praktikanten die ein praktikum von ein bis drei wochen oder einen tag in der woche innerhalb eines jahr absolvieren wollen. alle sind unter 18 jahre. wäre schön wenn ich eine antwort noch am montag bekommen würde. ich danke euch recht herzlich

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Community-Antworten (5)

D
Daniel

14.10.2006 um 21:53 Uhr

Wenn es sich um Praktikanten an sich handelt sind sie nicht mitbestimmungspflichtig,da sie ja kein geld vom AG erhalten und somit auch keinen Arbeitsvertrag zustande kommt.

Übrigens:Kann es sein das wir uns vom Seminar BR 1 kennen???Bad Berneck 9.-13.10.06

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inka

14.10.2006 um 22:28 Uhr

Hallo Daniel kannst du mir noch sagen wo ich das nachlesen kann ? übrigens ich bin das nicht aus bad berneck gruß inka

L
Lotte

14.10.2006 um 22:28 Uhr

inka,

diese Seite gibt viele Antworten und ist sehr ausführlich:

http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/4468.pdf

I
inka

14.10.2006 um 23:33 Uhr

hallo Lott soll ich dasso verstehen, weil praktikanten / fremdunternehmen nich wahlberechtigt sind sind sie nicht mitbestimmungspflichtig gruß inka

RI
Ramses II

15.10.2006 um 00:51 Uhr

"Wenn es sich um Praktikanten an sich handelt sind sie nicht mitbestimmungspflichtig,da sie ja kein geld vom AG erhalten und somit auch keinen Arbeitsvertrag zustande kommt."

Bei Ersatzdienstleistenden kommt auch kein Arbeitsvertrag zu Stande und die Mitbestimmung des Betreiebsrates wird grundsätzlich befürwortet.

Diese Argumentation läuft also leer.

Maßgeblich ist, ob die Praktikanten in den Betriebsablauf integriert werden, also selber Arbeitsleistung erbringen, oder ob sie nur zur Wissensvermittlung dort sind, also quasi "nur" zuhören.

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