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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schüler nach Bedarf?

C
Creak
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, Bei uns werden nach belieben Schüler auf freiwilliger Basis befristet an der Kasse eingestellt mit der Begründung man müsste kurzfristig auf personelle Gegebenheiten reagieren können z.B. Krankheit usw. diese Verträge werden eingereicht und müssten sofort unterschrieben werden, laut AG könne man zu einer neu Einstellung doch nichts dagegen haben. Es ist auch schon vorgekommen dass der Schüler angefangen hatte zu arbeiten ohne das der Br das wusste. Einige unserer Kassierer/in haben minus stunden und wollen auch mehr stunden Arbeiten. (Insgesamt sind an der Kasse beschäftigt 12 MA und etwa 8-10 Schüler.) die Kassenleitung ist selbst Mitglied im BR und begründet, dass die Personalkosten sonst zu hoch währen und wenn ein Schüler ausscheidet auch gefälligst auch ein Schüler einzustellen ist.. Erschwerend kommt hinzu das der AG seiner Meinung noch nie eine bessere Kassenleitung gehabt hatte, und somit auch die Kassenleitung freie hand hat. So meine Frage soll der BR zukünftig gegen die Neueinstellung Wiedersprechen? Danke im voraus

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

13.03.2011 um 10:01 Uhr

. . . das abzuwägen ist schwierig, denn man sollte schließlich auch bei allen prinzipiellen Erwägungen die betrieblichen Interessen im Auge behalten. Die Frage, um was für eine Kasse es sich handelt und ob da überhaupt Schüler und in welchem Umfang eingesetzt werden dürfen mal aussen vorgelassen, würde ich an Eurer Stelle erst mal abklären, ob die MA, die gern mehr Stunden arbeiten möchten, auch so flexibel einsetzbar sind, wie die Schüleraushilfen. Sollte das zu Gunsten der Schüleraushilfen ausfallen, würde ich trotzdem auf keinen Fall auf das Mitbestimmungsrecht verzichten, sondern eine BV für einen befristeten Zeitraum (ohne Nachwirkung) abschließen, in der genau festgelegt wird, wann und unter welchen Umständen und für wie lange unter Verzicht auf Formalien eine Aushilfe eingestellt werden darf, dass aber anschließend der BR zu informieren ist. Als BR würde ich als zweites in diesem befristeten Zeitraum genau Buch führen und schauen, ob nicht aus Bequemlichkeit nur der der einfache Weg gewählt wurde, oder ob tatsächlich nur bei absoluten Engpässen zu diesem Mittel gegriffen wird. Und dann kann man über eine Verlängerung der BV nachdenken . . .

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