Kündigung eines BR Mitgliedes - weil Sparte im Rahmen von Outscoring an ein Serviceunternehmen vergeben wird?
Hallo Kollegen,
bei uns im BR ist ein Kollege. Er ist der Einzige in der Technik und damit als Einziger in der Technik verantwortlich für die Hardware eines Call Centers. Für diese Tätigkeit ist er auch eingestellt worden.
Heute wurde ihm von der GF mitgeteilt, dass diese Abteilung geschlossen wird und die Sparte im Rahmen von Outscoring (so heißt das wohl heute) an ein Serviceunternehmen vergeben wir. Diese arbeite kostengünstiger. Damit falle in absehbarer Zeit sein Arbeitsplatz weg. Eine andere technische Verwendung gebe es nicht für ihn. Er selbst will auch keine andere, als technische Tätigkeit ausüben.
Kann diesem ständigen Mitglied des BR auf diese Art gekündigt werden. Im Normalfall ist das nur Außerordentlich möglich. Aber gibt das einen Grund her Außerordentlich zu kündigen????
Wer hat einen Rat für diesen Kollegen
Danke und viele Grüße Grete
Community-Antworten (4)
13.11.2009 um 21:53 Uhr
NEIN !!! Bitte aber sofort einen RA einschalten ... Mfg Troisdorfer
13.11.2009 um 22:20 Uhr
Wenn der AG ihm einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz anbietet und er diesen ablehnt droht ihm die Kündigung, da hilft dann auch das BR-Mandat nichts. Notfalls muss der AG dann nur zum ArbG und die Zustimmung zur Kündigung sich dort holen.
Denn wenn kein technischer Arbeitsplatz mehr gegeben ist, bleibt nur ein nichttechnischer Arbeitsplatz.
Die Aufgaben Out zu scorsen ist das Recht des AG, dass nennt man freie unternehmerrische Entscheidung.
14.11.2009 um 01:34 Uhr
Grete, siehe § 103 BetrVG + Kommentierung.
14.11.2009 um 09:07 Uhr
Hallo, ich denke den Rat mit dem RA solltet Ihr auf jeden Fall beherzigen. Außerdem denke ich muss der AG dem Kollegen eine Änderungskündigung aussprechen, eine einsitge Änderung des AV ist nicht möglich, diese sollte der Kollege aber in jedem Fall unter Vorbehalt zustimmen und den zugewiesen neuen Arbeitsplatz einenhmen, dann zum Arebitsgericht und Kündigungsschutzklage erheben dort wird dann geprüft ob diese Änderungskündigugn rechtens ist. Dann noch den § 92a denke ich, da auch bei Abteilungsschließung der BR mit an Bord ist, siehe §99 BetrVG, kann mich aber auch Irren, weil so ganz einfach mit der freien unternehmerischen Entscheidung ist es dann doch nicht.
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