Erstellt am 11.08.2013 um 13:34 Uhr von gironimo
Der BR kommt zu Sitzungen zusammen, wann immer er es für nötig befindet.
siehe auch § 29 BetrVG,
Erstellt am 11.08.2013 um 14:09 Uhr von Hartmut
"Außerordentlich" heißt ja nur, außerhalb der (sonst üblichen) Ordnung. Wie immer es erforderlich ist. Der BRV entscheidet das und beruft die Sitzungen ein. Denkt bitte daran, dass ihr auch für AO Sitzungen eine Tagesordnung braucht, und natürlich ein Protokoll.