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Ersatzmitglieder wer rückt nach

B
baggerfahrer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forengemeinde,

ich hab da eine Frage zu Thema Ersatzmilglieder und Nachrücker.

Was ist wenn zu einer BR Sitzung ( 7 Mitglieder aus 5 Listen) zwei Mitglieder (1 + 2) einer Liste durch Urlaub fehlen, und von den beiden Nachrückern ( 3 + 4) ebenfalls einer (4) im Urlaub ist, Dann kommt automatisch Nummer 5 nach. So weit auch klar.

Aber was ist nun wenn wieder einmal die beiden 1 und 2 fehlen, wer ist dann nachzuladen? Nummer 3 und 4 oder 3 und 5 z.B. da ja Nummer 5 schon einmal da war aber Nummer 4 bisher nicht.

Hoffe man versteht die Frage!

91502

Community-Antworten (2)

C
Charlys

11.08.2013 um 13:40 Uhr

Es rücken immer die nächsten EBRM der betroffenen Liste nach. Ja, es kann dann auch vorkommen, dass die hinteren nie nachrücken.

H
Hoppel

11.08.2013 um 13:41 Uhr

@ baggerfahrer

Zunächst einmal rücken Ersatzmitglieder der Liste nach, von der BRM verhindert sind. Ausschlaggebend für die Reihenfolge ist die Höchstzahl und NICHT die Tatsache, dass ein E-BRM ggf. schon mal tätig war. Ist ein E-BRM ebenfalls verhindert, gilt das Gleiche!

Diese Aussage gilt aber NUR solange der Sitzanspruch des Geschlechts der Minderheit gewahrt ist.

Beispiel: Frauen haben als Geschlecht der Minderheit einen Anspruch auf einen Sitz im BR.

Die einzige gewählte Frau kommt von Liste 1 und ist verhindert. Das erste Ersatzmitglied Listenplatz 3 ist männlich, auf Listenplatz 9 steht ein weibliches Ersatzmitglied. Dann rückt zwingend die Frau von Listenplatz 9 vorrübergehend nach.

Was die Reihenfolge der Ladung von Ersatzmitgliedern betrifft, muss sich der einladende BRV oder sein Stellvertreter zwingend an den § 25 BetrVG in Verbindung mit § 15 Wahlordnung halten.

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