Erstellt am 09.08.2013 um 11:09 Uhr von thomasi
Der AN muss nicht und sollte auch nicht unterschreiben. Auf gar keinen Fall ohne vorherige gute rechtliche Beratung durch RA einen neuen ArbV unterschreiben. Es wird idR nur eine Anlage über die neue Arbeitszeit dem besrehenden ArbV beigefügt! Fazit nicht unterschreiben
Erstellt am 09.08.2013 um 13:01 Uhr von Kölner
Kennst Du das Sprichwort von der Taube und dem Dach?
...Man muss abwägen, was man will.
Erstellt am 09.08.2013 um 13:11 Uhr von BRMtgl
Hallo Kölner, diese Aussage von Dir wundert mich nun aber schon. Da Du ja sonst stets so auf die Rechtslage hinweist.
Denn:
Der AG darf aber nicht die Erhöung der WAZ, hier besteht ja ein gesetzlicher Andpruch auscdem Teilzeit und Befristungsgesetz, von der Unterschrift unter einen neuen negativeren ArbV abhänig machen. Dieses wäre auch mit dem BGB (Billigkeit) nicht vereinbar.
Daher, wenn möglich versuchen diese 'beweisbar machen' und auf alle Fälle zum Anwalt.
Erstellt am 09.08.2013 um 13:17 Uhr von thomasi
@Kölner, eine solche Aussage eines BRM verwundert mich dann schon. Ich sehe die Aufgaben eines BR anders. Ich sehe es so, dass wir Betroffenen helfen und beraten ihre Rechte zu erlangen und nicht absurde Ideen welche auch noch die Rechte der AN aus Gesetzen unterlaufen von AG zu unterstützen.
Erstellt am 09.08.2013 um 13:20 Uhr von Kölner
@thomasi, BRMtgl
Ob ich Euch verwundere oder irritiere, ist doch völlig Latte!
Was wollt Ihr eineiigen Zwillinge des Wortes mir denn sagen? Dass der AG nicht so 'böse' (was überhaupt noch zu beweisen wäre) sein darf?
Habe ich verstanden - ist er aber, nämlich ein wenig fies und aus Eurer Sicht AN-böse (wobei, wie gesagt, nicht klar ist, was er ändert): Er gibt eine Stundenerhöhung, fordert dafür ein paar Agreements im Rahmen eines neuen AV - ohne Unterschrift eben keine Stundenerhöhung. Und jetzt?
Du böser, böser AG! Pfui, bah und Bäh!
Erstellt am 09.08.2013 um 18:21 Uhr von gironimo
Ich würde dennoch nicht unterschreiben. Es scheint ja Einvernehmen darüber zu bestehen, dass die Stunden erhöht werden. Dazu reicht ein kleines Zusatzschreiben zum bestehenden Arbeitsvertrag. Es ist in keiner Weise einsichtig (aber oft gelebte Praxis), dass der AG bei dieser Gelegenheit gleich den ganzen Vertrag "modernisieren" will.
Die Kollegin sollte den BR um Hilfe bitten und mit ihm ein klärendes Gespräch in der Personalabteilung suchen.
Erstellt am 09.08.2013 um 18:52 Uhr von Kölner
Das kann der BR gerne versuchen. Wenn der AG nur ein wenig von seinem Handwerk versteht, wird er das Ansinnen des BR ins Reich der Legenden und Märchen verdammen...
Erstellt am 09.08.2013 um 23:42 Uhr von Hartmut
Hallo arizona, ich schließe mich thomasi und gironimo an. Ich denke auch, dass sie mit dem alten Arbeitsvertrag besser bedient ist - wäre es nicht so, würde man ihr keinen neuen anbieten. Auch das Personalgespräch unter Hinzuziehung eines BRM ist eine gute Idee.
Erstellt am 10.08.2013 um 14:19 Uhr von newlady
Hallo arizona,
ich muss Kölner alsolut Recht geben. Es ist nicht Wünscht die was" sondern der AG
hat hier die Entscheidung. Man muss abwägen: ist der AN auf Mehrstunden angewiesen
oder nicht - und kann er sich so verkaufen, dass der AG sagt: o.k. ich lasse mich auf einen
AV-Anhang mit Stundenerhöhung ein..Der AG hat nun mal die Entscheidungkraft (unter-
nehmerische Freiheit)!!
von good lady
Erstellt am 10.08.2013 um 15:07 Uhr von Snooker
@Arizona
Deine Frage war, ist das Rechtens?
Antwort: Ja
Wäre ich in der Option der Arbeitnehmerin würde ich auch nicht drauf eingehen. Eine größere Stundenzahl, wenn auch zu schlechteren Konditionen, bringt mir als Käufer auf den ersten Blick ein größeres Plus auf meinem Konto. Ist es die nach steuerrechticher Relevanz und Preis vs Leistung auch wirklich so; oder aber hätte ich ein mehr alles so zu belassen und gelegentlich zu meinen alten Konditionen Überstunden zu leisten...aber insgesamt weniger mit selben Nettoziel wie bei neuem Arbeitsvertrag zu schlechteren Konditionen.
Wäre ich in der Option des örtl. BR´s würde ich dem AG ZU verstehen geben, das sich der BR in naher Zukunft außer Stande sieht für diesen Bereich Überstunden zu genehmigen.
Es kann hier nämlich nicht sein das ein AG einen erhöhten Bedarf hat (dies signalisiert er ja dadurch das er die Stundenerhöhung nicht Grundsätzlich ausschliesst), dies aber zu Lasten der AN bewältigen will.
Überstunden ist eine Mehrbelastung. Und an jeder Stunde die ein MA arbeitet verdient ein AG. Warum soll es hier zu schlechteren Konditionen und einem doppelten Verdienst des AG gehen. Hier würde ich mir gerade als BR die wirtschaftliche Notwendigkeit schriftl. vorlegen lassen; und das so rechtzeitig das ich als BR dies noch durch einen externen Berater überprüfen lassen könnte. Ach ja, externe Berater kosten Geld...die der AG ja tragen muss :-)
Frage: Was wäre nun Günstiger?
Einer MA einen MA einen ordendlichen Vertrag zu geben, oder mich als AG dem good will des BR´s aus zu setzen?
Erstellt am 10.08.2013 um 23:55 Uhr von AlterMann
Jawoll, snooker, so isses.
Und ich kann nur hoffen, dass hier der BR auch einen Arsch in der Hose hat.