Wir haben einen Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz mit einem Arbeitnehmervertreter.
Dieser hat gekündigt und ist somit nicht mehr, wie vorgeschrieben, Arbeitnehmer des Unternehmens.
Ist es richtig, dass jetzt der BR sofort einen Wahlvorstand einrichten und Neuwahlen einleiten muss (für die verbleibenden 2 Jahre Amtszeit des AR)?
Bei der Wahl hatte der ausscheidende AN kein Ersatzmitglied angegeben.