Wir sind ein dreiköpfiger BR. Die Vorsitzende ist z. Zt. in Elternzeit (ist aber nicht zurückgetreten bzw. hat weitere Mitarbeit zugesichert), die stv. Vorsitzende wird als befristet Beschäftigte Ende Dez. 2017 ausscheiden. Dann wären wir nur noch 2 Personen im Betriebsrat.
Heißt das sofortige Neuwahlen, weil die Gesamtzahl der BR-Mitglieder unter der gesetzlich vorgeschriebenen liegt? Wird zur Bemessung der gesetzlich vorgeschriebenen BR-Mitgliederzahl grundsätzlich das Wahljahr (zuletzt 2014) zugrunde gelegt oder können wir als "Rest-BR" argumentieren, dass aktuell die wahlberechtigte Belegschaft unterhalb von 20 Personen liegt?