Arbeitszeitverlängerung
Unser Polier lässt uns leider immer häufiger, schon fast regelmassig länger arbeiten.
Fast jedes mal, wenn wir beton bestellen wird unser Arbeitstag länger. Jeder von uns sieht die Notwendigkeit den frischen Beton zuverarbeiten und auch den Abschnitt zu beenden. Aber es nervt ! Die Gewerkschaft will sich damit nicht auseinander setzen und die meisten bräte sehen es eher als Ausnahme an( sie sind davon auch nicht betroffen:-) .
So wird allerdings das Mitbestimmungsrecht bei Überstunden übergangen , die Wochenarbeitszeit überschritten, weil am Tag darauf immernoch die regelarbeitszeit mind gearbeitet wird. Ich sehe es , aber schon mittAgs, was für eine Mehrbelastung auf mich zukommt. Habe den Chef gesagt, das ich nicht länger machen werde, und wenn er mich nicht abholt, ich mich von der Polizei abholen lasse . Die Drohung hat gewirkt. Aber meine freizeit ist meine freizeit, oder? Wenn ich hier schon immer nur bis viertel nach vier arbeite, dann kann er den Beton doch nicht so Spat bestellen , das es immer viertel nach sechs wird? Wir Willem auch mal nach Hause. Man Kamm sich nichts mehr vornehmem abends...
Danke für das Verständnis .
Community-Antworten (4)
08.08.2013 um 12:26 Uhr
Du solltest die Zeiten genau notieren. Es ist immer schlecht, wenn selbst der BR die Augen geschlossen hält. Wenn Du dann eine Aufstellung der Zeit (monatlich) hast, lässt Du Dir die Aufzeichnung vom Polier per Unterschrift bestätigen und forderst dann vom AG die Mehrarbeit zu vergüten.
Kommen da laufend einige Stunden zusammen, die der AG nicht zahlen will, kann auch die Gewerkschaft nicht an dem Thema vorbei. Als Mitglied genießt Du Rechtsschutz bei der Gewerkschaft. Fordere ihn ein.
Ansonsten - vielleicht solltest Du bei der nächsten BR-Wahl selbst kandidieren?
08.08.2013 um 12:54 Uhr
ich schätze mal, es existiert ein Tarifvertrag, der Aussagen zur Arbeitszeit macht, u.a. evtl. auch Ausnahmeregelungen nach § 7 ArbZG enthält, Öffnungsklauseln im Gesetz nutzt, so daß man genau schauen müsste, ob durch diese geschilderten Arbeitszeiten tatsächlich ein Straftatbestand nach §§ 22,23 ArbZG erfüllt wäre
zusätzlich nehme ich an, daß Ableistung von Überstunden vertraglich vereinbart wäre, so daß auch individualrechtlich genau betrachtet werden muß, wieviel Arbeitszeit nun tatsächlich gefordert werden kann bzw. ob in deinem Fall mehr verlangt wird, als du vertraglich zu leisten verpflichtet wärest
zudem müsste man auch mal über Ankündigungsfristen sprechen: wenn es sich täglich um die Mittagszeit entscheidet, ob Überstunden anfallen sollen oder nicht, ist das nicht in Ordnung, entscheidet es sich ein paar Tage im Voraus, sieht es wieder anders aus
eine weitere Baustelle wäre dann der BR, der seine Mitbestimmungsrechte anscheinend nicht in der gewünschten und nötigen Form wahrnimmt
und nicht zuletzt ist wohl auch die Branche an sich ein Problem, Termindruck, Unwägbarkeiten beim Wetter, Konkurrenzkampf, alles Punkte, die dazu führen, daß die Arbeitnehmerrechte kaum bis gar nicht zählen und der Erledigung eines Auftrags höchste Priorität eingeräumt wird
aber deshalb wählt man ja auch u.a. einen BR, der sich kümmern sollte Von einem Polier, der sich vermutlich durch herausragenden Arbeitseifer diese Position erarbeitet hat, der ebenfalls von seinen Vorgesetzten unter Druck gesetzt wird, kann man kaum erwarten, daß ihm der pünktliche Feierabend seiner Leute das wichtigste Anliegen wäre
ich unterstütze hier gironimos Ansicht : genaue Aufzeichnungen führen über die Arbeitszeiten ( sollte der Polier nichts unterschreiben, könnten sich auch die Kollegen diese Zeiten gegenseitig als Zeugen bestätigen) dem BR Dampf machen (Beschwerden nach § 85 BetrVG schreiben, Betriebsversammlung fordern) und für die nächste Wahl Gleichgesinnte sammeln und vielleicht eine eigene Liste einreichen, um es besser zu machen
08.08.2013 um 13:38 Uhr
Danke gironmino für die rasche Antwort. Unser Chef weiß , was er an uns hat. Darum zahlt er auch unsere Zeit und zwar recht gut sogar. Das ist nicht das Problem.Oder er zahlt sich frei :-)
Sondern eher der erganzungstarifvertrag, wie watschelbaum richtig vermutet. Höhere Gewalt ( Wetterbedingte Arbeitspausen) und das , das Werk ( Beton) zubeenden ist.
Die Ankündigung zum länger arbeiten wird erst wenige Minuten vorfeierabend oder gar nicht ausgesprochen, weil kein Mensch kippt den Beton so mir nichts dir nichts auf dem weg.
Aber meine Frage lautet eher: bis wann gibt es Obergrenzen? Also zb, nicht langer als 48h die Woche im schnitt ( mit ausnahme) oder nicht langer als zehn Stunden am Tag, .. Ab wann lässt sich das Gesetz nicht mehr biegen? Unser erganzungstarif sagt aus, das das angefange Werk in Notsituationen , mit einer vor Ankündigung von 20 min vor Feierabend, binnen zwei Stunden zu beenden ist.
Ich sehe da inzwischen einen Eingriff in unserer Freizeit !
08.08.2013 um 14:32 Uhr
Habe den Chef gesagt, das ich nicht länger machen werde, und wenn er mich nicht abholt, ich mich von der Polizei abholen lasse
cool, wenn da nicht wichtige fakten an deiner schilderung fehlen....... ich hätte dir viel spaß gewünscht:)
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