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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzmitglied als Gast

M
milly
Jan 2018 bearbeitet

Ich (ordentliches BRM) gehe Mitte November 2013 in den Mutterschutz. Unsere BRV will nun bis dahin zu jeder BR Sitzung das nächstfolgende Ersatzmitglied als Gast einladen, damit diese, wenn ich gehe, "auf dem neuesten Stand" ist. Somit sollen wir bei den Sitzungen nun nicht mehr nur ordentlich zu dritt, sondern zu viert sein. Ist dies richtig? Meines Erachtens dürfen nur Ersatzmitglieder eingeladen werden, WENN ein ordentliches Mitglied verhindert ist. Bei Beschlüssen soll sie selbstverständlich nicht mitbestimmen dürfen, aber gefährden wir damit nicht auch die "Rechtmässigkeit" unserer Sitzungen (Verstoß gegen das Gebot der Nicht-Öffentlichkeit)?

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Community-Antworten (2)

W
Watschenbaum

07.08.2013 um 13:42 Uhr

die Idee sollte sich der BRV aus dem Kopf schlagen

zum Einen muß der AG das potentielle Ersatzmitglied nicht freistellen für solche Vorhaben, zum anderen kann es sich - falls der Vertretungsfall eintritt - vorher die Zeit nehmen, sich auf die Sitzung vorzubereiten z.b. durch Studium der relevanten BR-Unterlagen

M
mitleserinnennn

07.08.2013 um 14:23 Uhr

Es ist weiter auch nicht zulässig. Man kann zwar zu einzelnen BERATUNGSPUNKTEN nicht zu/bei Abstimungen "Gäste" einladen aber nicht zu ganzen Sitzungen. Dieses ginge nur für Vertreter der Gewerkschaft, nach vorherigem Antrag von 1/4 der BRM. Sonst Verstoß gegen die Nichtöffentlichkeit. Denn ein EBRM ist eben so lange kein Verhinderungsfall vorliegt kein berechtigter Teilnehmer

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