Ich (ordentliches BRM) gehe Mitte November 2013 in den Mutterschutz. Unsere BRV will nun bis dahin zu jeder BR Sitzung das nächstfolgende Ersatzmitglied als Gast einladen, damit diese, wenn ich gehe, "auf dem neuesten Stand" ist. Somit sollen wir bei den Sitzungen nun nicht mehr nur ordentlich zu dritt, sondern zu viert sein.
Ist dies richtig? Meines Erachtens dürfen nur Ersatzmitglieder eingeladen werden, WENN ein ordentliches Mitglied verhindert ist. Bei Beschlüssen soll sie selbstverständlich nicht mitbestimmen dürfen, aber gefährden wir damit nicht auch die "Rechtmässigkeit" unserer Sitzungen (Verstoß gegen das Gebot der Nicht-Öffentlichkeit)?