Ist dies richtig? Meines Erachtens dürfen nur Ersatzmitglieder eingeladen werden, WENN ein ordentliches Mitglied verhindert ist. Bei Beschlüssen soll sie selbstverständlich nicht mitbestimmen dürfen, aber gefährden wir damit nicht auch die "Rechtmässigkeit" unserer Sitzungen (Verstoß gegen das Gebot der Nicht-Öffentlichkeit)?
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Ersatzmitglieder Teil 1
Vom Nachrücker zum kompetenten Betriebsratsmitglied